In einem Jahr, das erneut entscheidende Weichenstellungen für die Umsetzung der EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) bringen wird, möchten wir Ihnen einen kostenlosen und kompakten Überblick über den aktuellen Stand der EUDR bieten.
Das Jahr 2025 und der Jahresbeginn 2026 waren geprägt von intensiven Verhandlungen, Anpassungen und erneuten Verschiebungen der EUDR‑Anwendungsfristen. Die EU‑Institutionen einigten sich im Dezember 2025 auf eine gezielte Revision, die eine Vereinfachung der Anforderungen und eine erneute Verschiebung der Anwendung auf den 30. Dezember 2026 für mittelgroße und große Unternehmen vorsieht. Gleichzeitig wurden vereinfachte Pflichten für kleinere Marktakteure, eine klarere Zuweisung der Sorgfaltspflichten sowie Anpassungen des Produktumfangs beschlossen.
Für Herbst und Winter 2026 stehen entscheidende Meilensteine an – insbesondere:
• Die Vorbereitung der Unternehmen auf die rechtsverbindliche Anwendung der EUDR ab 30. Dezember 2026 (für mittelgroße und große Betriebe) bzw. ab 30. Juni 2027 (für kleine und kleinste Unternehmen).
• Weitere Klärungen zu vereinfachten bzw. reduzierten Pflichten, insbesondere für nachgelagerte Marktakteure.
• Die finale Ausarbeitung von FAQ‑Überarbeitungen, delegierten Rechtsakten und sonstiger Anpassungen.
Unsere Expertin Saskia Wittbrodt, Rechtsanwältin bei der Reusch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin informiert Sie über:
• den aktuellen Rechtsstand und die finalen Anpassungen vor Inkrafttreten,
• die praktische Anforderungen an die Sorgfaltspflichten und das Reporting,
• die Auswirkungen der neuesten Vereinfachungsschritte auf verschiedene Unternehmensgrößen,
• sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung in Ihrem Betrieb.