Volldigitales Carnet: Verpflichtende Einführung ab dem 01.06.2026

Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen führen zum 1. Juni 2026 gemeinsam das volldigitale Carnet ein. Ab diesem Zeitpunkt ist in diesen Ländern die Vorlage eines vollständig digitalen Carnets beim Zoll verpflichtend.

Auch wenn ein Carnet für ein anderes Land (außer der Schweiz, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich) beantragt wird, muss dieses künftig über die eCarnet-Plattform eingereicht werden und anschließend in der neuen ICC-App bzw. Anwendung erfasst werden. In diesen Fällen ist das Carnet bei der Nämlichkeitssicherung, der Ausfuhr sowie der Wiedereinfuhr sowohl digital als auch in Papierform beim Zoll vorzulegen.
Daraus ergibt sich, dass ab den 01.06.2026 keine Papieranträge seitens der IHK Würzburg-Schweinfurt mehr bearbeitet werden können.


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