USA: Update Zölle

Die Zölle für Importe von Aluminium, Stahl und Kupfer wurden erneut angepasst. Die Ergebnisse der Section 301 Untersuchung zum fehlenden Importverbot für Güter, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, liegen vor.

Abstimmung im INTA-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Einigung im Turnberry Trilog

Am Dienstag, dem 2. Juni, hat der INTA-Ausschuss des Europäischen Parlaments mit einer großen Mehrheit (31-6) der im Trilogverfahren erzielten Einigung zur Implementierung der im sog. Turnberry Deal vereinbarten Zollsenkungen für US Industrie- und Agrarprodukte zugestimmt.

Die nächsten Schritte sind die Abstimmungen im Europäischen Rat sowie im Plenum des Europäischen Parlaments, welches für den 16. Juni vorgesehen ist.

 

Die USA passen erneut die Stahl- und Aluminiumderivatzölle an.

Am späten Abend des 2. Juni hat das Weiße Haus durch eine Proklamation die Liste der Produkte, die unter den sektoralen 232 Zöllen auf Stahl- und Aluminium fallen, angepasst. Es wurden insbesondere manche Zölle reduziert, teilweise befristet bis zum 31. Dezember 2027. Dies betrifft insbesondere landwirtschaftliche Geräte sowie bestimmte Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (HLK-Anlagen) und deren Komponenten, die überwiegend für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sowie mobile Industriegeräte und -maschinen zur Unterstützung der amerikanischen Unternehmen und Fabriken, die diese Produkte einsetzen.

Es wird den Unternehmen empfohlen, die Auswirkungen dieser Änderungen auf ihre Produkte genaustens zu prüfen.

Die Proklamation sowie die relevanten Annexe finden Sie hier: Further Adjusting the Tariff Regimes for Imports of Aluminum, Steel, and Copper into the United States – The White House

 

Der US Handelsbeauftrage (USTR) veröffentlicht die Ergebnisse der Section 301 Untersuchung zum fehlenden Importverbot für Güter, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Im laufe der 301 Untersuchung (Untersuchung gegen unfaire Handelspraktiken) zum fehlenden Importverbot für Güter, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden der EU sowie 59 weiterer Handelspartner der USA hat das Büro des Handelsbeauftragten gestern die Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht.

Der EU wurde, zusammen mit Mexiko, Canada, Ecuador, Indonesien und Pakistan vorgeworfen, dass sie zwar ein solches Importverbot hätten, dies aber nicht stringent umsetzten. Im Falle der EU wurde dies mit dem Eintrittsdatum der Zwangsarbeitsverordnung der Kommission für den 14 Dezember 2027 verbunden. Als Konsequenz planen die USA, auf diese sechs Handelspartner neue Zölle von 10% zu erheben.

Bei den restlichen 54 Handelspartnern hat das USTR gefunden, dass sie kein Verbot hätten, und somit dieses nicht Konsequent umsetzen. Als Konsequenz sind Zölle von 12,5% vorgesehen. Dies betrifft u.a. Argentinien, Brasilien, China, Japan, Südkorea, die Schweiz, und das UK.

Als nächste Schritte sind Konsultationen und öffentliche Anhörungen zu den Ergebnissen der Untersuchung geplant. Die Frist für Stellungnahmen ist der 6. Juli, Anhörungen starten am 7. Juli in Washington DC. Erst nach diesem Prozess können die Maßnahmen umgesetzt werden.

Den gesamten Bericht finden Sie hier: USTR Makes Findings and Proposes Action in 60 Section 301 Investigations Relating to Failures to Take Action on Trade in Forced Labor Goods | United States Trade Representative

Quelle: DIHK

Weitere Informationen auf der Seite der GTAI.