USA: Neue Berechnung der US-Zölle für Stahl-, Aluminium- und Kupfer

Am 6. April 2026 hat US-Präsident Trump eine Proklamation unterzeichnet, um die Zölle auf importierten Stahl, Aluminium und Kupfer zu erhöhen. Die bislang geltende Regelung für Waren, die nicht vollständig aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, bei welcher der Stahl-/Aluminium-/Kupferanteil den sektoralen Zöllen (50%) und der Nicht-Metallanteil anderen reziproken Zöllen unterliegen, wurde durch eine neue Regelung ersetzt.

US-Präsident Trump hatte am 4. Juni 2025 die Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte aus allen Ländern (mit der Ausnahme von Großbritannien) auf 50 % erhöht. Seit 1. August 2025 unterliegen alle Einfuhren von halbfertigen Kupferprodukten und konzentrierten Kupferderivaten ebenfalls einem grundsätzlichen Zollsatz von 50 Prozent. 

Seit dem 6. April 2026 gelten neue Regelungen. Die Proklamation definiert die Art und Weise, wie Zölle erhoben werden, und stellt sicher, dass sie den vollen Wert importierter Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte widerspiegeln – und nicht einen künstlich niedrigen Auslandspreis. Sie legt außerdem klare Regeln für die Berechnung der Metallzölle nach Section (Abschnitt) 232 fest.
 

Hier die neuen Regelungen:

  • Auf Artikel, die vollständig oder fast vollständig aus Aluminium, Stahl oder Kupfer gefertigt sind, muss pauschal 50 % ihres vollen Werts gezahlt werden– zum Beispiel Stahlspulen und Aluminiumblech - d.h. es gilt künftig ein Zoll von 50 % auf den gesamten Warenwert, nicht nur auf den Metallanteil.
  • Abgeleitete Artikel, die größtenteils aus Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, werden pauschal mit 25 % auf ihren Gesamtwert berechnet.
  • Auf bestimmte metallintensive Industrie- und Stromnetzanlagen werden bis 2027 15 % berechnet. Damit soll der massive Ausbau der industriellen Basis, der derzeit in den Vereinigten Staaten im Gange ist, beschleunigt werden.
  • Produkte, die im Ausland hergestellt werden, aber ausschließlich aus amerikanischem Stahl, Aluminium und Kupfer bestehen, unterliegen niedrigeren Zöllen von 10 %.
  • Produkte, die aus 15 % oder weniger Stahl, Aluminium oder Kupfer bestehen, unterliegen nicht mehr den Metallzöllen nach Section (Abschnitt) 232.
  • Die neue Berechnungsgrundlage für Zölle soll künftig der tatsächliche Endpreis der Exportwaren („full value of steel paid by U.S. customer“) inklusiver aller Aufschläge sein, nicht mehr der Wert der Waren zum Zeitpunkt des Exports. Damit sollen Unterbewertungen und Zollminimierungen verhindert werden.

Weitere Informationen:

Informationsblatt: Präsident Donald J. Trump verschärft Zölle auf Stahl-, Aluminium- und Kupferimporte – Das Weiße Haus

Stärkung der Maßnahmen zur Anpassung der Importe von Aluminium, Stahl und Kupfer in die Vereinigten Staaten – Das Weiße Haus

CSMS # 68253075 - LEITLINIEN: Abschnitt 232 Zölle auf Einfuhr von Aluminium, Stahl und Kupfer

Abschnitt 232 Zölle auf Stahl und Aluminium Häufig gestellte Fragen | US-Zoll- und Grenzschutz

USA: Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer - WKO

 

Hinweis: 

Zu den Änderungen bei Zöllen auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile siehe: USA: Zölle auf Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile - WKO