Das 1996 zwischen Russland und Deutschland geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird zum 1. Januar 2027 von deutscher Seite vollständig suspendiert.
Mehrere Bestimmungen dieses Abkommens, darunter die Regelungen zu Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen und Arbeitseinkommen, wurden bereits 2023 auf russische Initiative ausgesetzt. Genauso wie die Bestimmungen ähnlicher DBA mit 37 weiteren „unfreundlichen“ Staaten, die Russland sanktionieren. Die Regelung zur Anrechnung bereits gezahlter Steuern blieb jedoch bestehen.
Ab dem Steuerjahr 2027 richtet sich die Besteuerung grenzüberschreitender Einkünfte im deutsch-russischen Verhältnis nun ausschließlich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen der beiden Staaten.