Mit der Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12. August 2026 verschiebt sich die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen von Eigenmarken und Importen ohne inländischen Zwischenhändler grundlegend. Der Handel ist dann in der finanziellen Verantwortung.
Für diese Verpackungen liegt die Systembeteiligungspflicht künftig beim Handel – und damit auch die Verantwortung für die Finanzierung des Recyclings.
Unternehmen sind daher gefordert, ihre Systembeteiligung rechtzeitig zu organisieren und ihre Mengen korrekt zu melden. Bis zum 12. August 2026 muss die Systembeteiligung von Eigenmarken und Importen vollständig und lückenlos auf den Handel übergegangen sein.
Wichtig: Es gibt keinen Übergangszeitraum. Ohne rechtzeitige Anpassung der Systembeteiligung gilt für die verpackten Produkte ab dem 12. August 2026 ein Vertriebsverbot.
Eigenmarken:
Erzeuger sind nach der PPWR die Unternehmen, die Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke von Dritten entwickeln oder herstellen lassen (Auftragsproduktion). Die beauftragenden Unternehmen gelten als Erzeuger und tragen die Verantwortung für die Erstellung der technischen Dokumentation und die Konformitätserklärung dieser Verpackungen.
Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist nach der PPWR entweder der Erzeuger, der Importeur oder der Vertreiber. Bei Eigenmarken steht durch die Marke fest, dass das Handelsunternehmen Erzeuger der verpackten Produkte ist. Damit trägt das Handelsunternehmen auch die Herstellerverantwortung für diese Verpackungen.
Importe:
Erzeuger ist der ausländische Lieferant oder Produzent beziehungsweise das Unternehmen, das die verpackte Ware erstmals bereitstellt. Dieses trägt die Verantwortung für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung der Verpackungen.
Hersteller ist bei Importen (Erzeuger der Fremdmarken sitzt im Ausland) der erste Bereitsteller in der inländischen Lieferkette (Inlandsvorrang). Erfolgt der Import ohne inländischen Zwischenhändler, liegt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) daher beim inländischen Handelsunternehmen.
Organisieren Sie JETZT Ihre Systembeteiligung für Eigenmarken und Importe!
Weitere Details sind der Pressemitteilung der ZSVR zu entnehmen sowie auf der Webseite der ZSVR zu finden.
Weitere Informationen des FB Umwelt finden Sie hier.