Die EU-Stahlschutzmaßnahmen sehen jährliche zollfreie Kontingente von 18,3 Millionen Tonnen und grundsätzlich 50 Prozent Zoll außerhalb der Kontingente vor.
Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure zusätzlich das Schmelz- und Gießland angeben und geeignete Belege, etwa Rechnungen, Lieferantenerklärungen, Qualitäts- oder Produktionsunterlagen, vorhalten.
Bedeutung für Mainfranken: Hohe Relevanz für Metallverarbeiter, Maschinenbauer, Automotive-Zulieferer und Unternehmen mit Stahlbezug aus Drittländern; fehlende Nachweise können Abfertigung und Kalkulation beeinträchtigen.
Prüfpunkt: Betroffene KN-Codes, Kontingentzugang sowie Lieferanten- und Dokumentationsprozesse spätestens vor dem 1. Oktober prüfen.
Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 zur Eindämmung der negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Stahlmarkt der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/2170
Link: Verordnung - EU - 2026/1384 - EN - EUR-Lex
Länderspezifische Kontingente
Link: Durchführungsverordnung - EU - 2026/1457 - EN - EUR-Lex
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1930 DER KOMMISSION
Durchführungsverordnung - EU - 2026/1930 - EN - EUR-Lex
Quelle: GTAI, „Schutzmaßnahmen Stahl – die EU ändert die Maßnahmen“, 31.08.2026