GTAI beziffert die erwarteten Effekte des noch nicht in Kraft getretenen Freihandelsabkommens: EU-Exporte nach Indien könnten um 65 Prozent steigen.
Indien soll Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Warenausfuhren reduzieren oder abschaffen. Besonders profitieren sollen Maschinenbau, Chemie, Pharma, Kfz und Fahrzeugteile sowie ausgewählte verarbeitete Lebensmittel. Produktspezifische Ursprungsregeln und Zollabbaupläne sind noch nicht vollständig veröffentlicht; ein Inkrafttreten wird frühestens ab 2027 erwartet.
Einordnung für Außenwirtschaft und Mainfranken
Für Mainfrankens Maschinenbauer, Mess- und Regeltechniker, Kfz-Zulieferer sowie Chemie- und Pharmaunternehmen ist Indien ein aussichtsreicher Diversifizierungsmarkt. Auch Lebensmittel- und Getränkeanbieter könnten profitieren, allerdings bleiben bei alkoholischen Getränken relevante Zölle und bundesstaatliche Regelungen bestehen. Unternehmen sollten den Marktaufbau vorbereiten, Präferenzvorteile aber noch nicht in verbindliche Angebote einrechnen.
Der Entwurfstext wird derzeit in alle Amtssprachen der EU übersetzt und rechtlich überarbeitet. Anschließend legt die Europäische Kommission dem Rat der EU den Vorschlag zur Unterzeichnung vor. Nach der Zustimmung des Rates können die EU und Indien das Abkommen unterzeichnen. Damit es in Kraft tritt, müssen das Europäische Parlament zustimmen sowie die EU und Indien es ratifizieren. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Aktuell wird mit einem Inkrafttreten ab 2027 gerechnet.
Quelle — Germany Trade & Invest, 24.08.2026: „Indien und EU setzen auf Frei"