Import: ATLAS-ZELOS verpflichtend ab 01.07.2027

Mit Schreiben vom 26.05.2026 hat die Generalzolldirektion informiert, dass die verpflichtende Nutzung von ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027 in Kraft treten wird.

ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) ist eine IT-Anwendung der deutschen Zollverwaltung. Sie dient dem medienbruchfreien, elektronischen Datenaustausch im Rahmen des ATLAS-Verfahrens.

ZELOS ermöglicht bereits heute den elektronischen Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen im Rahmen der Zollabfertigung und trägt wesentlich zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe bei. Insbesondere die direkte Zuordnung und Archivierung von Unterlagen zu konkreten Zollanmeldungen ermöglicht eine effizientere Bearbeitung auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten wie auch der Zollverwaltung. Gleichzeitig werden Medienbrüche reduziert und die Anforderungen an Datenschutz sowie IT-Sicherheit umfassend berücksichtigt. 

Mit Schreiben vom 26.05.2026 hat die Generalzolldirektion informiert, dass die verpflichtende Nutzung von ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027 in Kraft treten wird. 

Die Umsetzung der Verpflichtung bedeutet auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten und der Softwareanbieter entsprechende Entwicklungs- und Anpassungsaufwände. Aus diesem Grund ist ein Einführungszeitpunkt beabsichtigt, der einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen ermöglicht. Die Verpflichtung soll durch entsprechende Anpassungen der Verfahrensanweisung ATLAS umgesetzt und frühzeitig durch ergänzende Informationen und Verfügungen begleitet werden, um einen harmonisierten Einsatz in der Zollverwaltung zu gewährleisten.

Weitere Informationen in den FAQs zu ZELOS.