Geplante nationale Gasreserve: THE soll 24 TWh Speichervolumen vorhalten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant die Einführung einer nationalen Gasreserve, um die deutsche Energieversorgung besser gegen außergewöhnliche geopolitische Krisen abzusichern. Das entsprechende Konzept wurde am 8. Juli vorgestellt. Geplant ist eine Konsultation noch vor der Sommerpause.

Die nationale Gasreserve soll künftig im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert werden und die bisherigen gesetzlichen Speicherfüllstandsvorgaben ersetzen. Diese würden damit entfallen. 

  • Speicherkapazitäten

Trading Hub Europe (THE) soll im Auftrag des Bundes die erforderlichen Speicherkapazitäten beschaffen und die Reserve befüllen. Vorgesehen ist ein Arbeitsgasvolumen von insgesamt 24 TWh.

Die benötigten Kapazitäten sollen wettbewerblich ausgeschrieben werden. Teilnahmeberechtigt wären sämtliche Speicherbetreiber. Geplant ist eine Verteilung der Reserve auf die drei Speicherregionen:

  • Nordwest
  • Nordost
  • Süd

Um sowohl Kavernen- als auch Porenspeicher einzubeziehen, sollen unterschiedliche Speicherprodukte mit verschiedenen Laufzeiten ausgeschrieben werden. Die einzelnen Verträge wären zeitlich befristet, die Gasreserve selbst soll jedoch dauerhaft bestehen bleiben. Über die Ausgestaltung der Produkte könnte der Umfang der Reserve künftig an einen sinkenden Erdgasbedarf angepasst werden.

Die Reserve soll ausschließlich für außergewöhnliche Krisenfälle (in der Notfallstufe) vorgesehen sein. Über einen Abruf entscheidet die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Bundeslastverteiler. 

Nach derzeitiger Planung soll der vollständige Aufbau der Reserve bis Ende 2029 abgeschlossen sein. Angaben zur konkreten Befüllungsstrategie werden bewusst nicht veröffentlicht, um Spekulationen am Markt zu vermeiden und den Aufbau möglichst kostengünstig zu gestalten.

  • Finanzierung über eine Umlage

Der Aufbau der Gasreserve soll zunächst kreditfinanziert werden. Die Refinanzierung ist über eine neue Umlage vorgesehen, die auf alle inländischen Ausspeisepunkte zu Endverbrauchern erhoben werden soll.

Nach Angaben des BMWE dürfte sich die Umlage in einer Größenordnung von etwa 0,29 bis 0,36 Euro/MWh bewegen. Grenzübergangspunkte sollen ausdrücklich nicht belastet werden. Das Ministerium geht davon aus, dass die Umlage mit fortschreitender Tilgung der Kredite und sinkenden Finanzierungskosten zurückgehen wird.

  • Gesetzgebungsverfahren

Das Bundeskabinett soll die neuen Regelungen nach aktuellem Stand am 12. August beschließen. Das Inkrafttreten ist zum Jahresende vorgesehen. Erste Ausschreibungen für Speicherkapazitäten könnten bereits im Winter 2026/27 erfolgen (ab dem Frühjahr 2027).

  • Aktuelle Versorgungslage

Das BMWE betont, dass die geplante Gasreserve nicht als Reaktion auf eine akute Versorgungskrise eingeführt werde. Nach Einschätzung des Ministeriums sei die Versorgungslage derzeit stabil, die Speicher würden sich planmäßig füllen und die Wintervorsorge funktioniere.

Der aktuelle Füllstand der deutschen Gasspeicher liegt bei rund 43,1 %.

Zeitgleich zeigen die jüngsten Entwicklungen an den Energiemärkten die Bedeutung strategischer Vorsorgemaßnahmen. Nach der jüngsten Eskalation im Konflikt mit dem Iran stiegen die Gaspreise deutlich an. Der Day-Ahead-Preis am THE Virtual Trading Point näherte sich zeitweise der Marke von 50 Euro/MWh an.