F-Gase: Umweltbundesamt aktualisiert FAQ zur Sachkunde

Das Umweltbundesamt (UBA) hat den Abschnitt 4 „Zertifizierung" seiner Fragen und Antworten zur F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 am 8. Juli 2026 aktualisiert. Darin werden insbesondere Regelungen zur Sachkunde und zu Unternehmenszertifikaten für Tätigkeiten mit F-Gasen konkretisiert, die sich aus der neu gefassten Chemikalien-Klimaschutzverordnung ergeben. Die Antworten sind mit den Vollzugsbehörden der Länder und dem Bundesumweltministerium (BMUKN) abgestimmt.

Das Umweltbundesamt hat klargestellt, In der Antwort auf Frage 4.2. , dass mit Sachkundebescheinigungen nach altem Recht bis zum 12. März 2029 auch Tätigkeiten mit neuen oder alternativen Kältemitteln (beispielsweise Propan, CO2 oder Ammoniak) ausgeübt werden dürfen. Bescheinigungen der früheren Kategorien I bis IV werden dazu den neuen Kategorien A1 bis D zugeordnet. Die bisherige Kategorie I entspricht nach der Antwort dann den neuen Kategorien A, B (CO2) und C (NH3).  

Ab dem 13. März 2029 benötigen Personen für entsprechende Tätigkeiten mit F-Gasen eine neue Sachkundebescheinigung. Für die Umstellung (Frage 4.4) auf die neuen Bescheinigungen benötigen sie einen Auffrischungskurs nach § 8 Absatz 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Eine Liste der ehemaligen anerkannter Einrichtungen bzw. Fortbildungsträger veröffentlicht die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft hier: Link. Vor Aufnahme eines Kurses sollten sich Teilnehmende informieren, ob eine Anerkennung nach aktueller Rechtlage vorliegt.

Alle Fragen und Antworten des Umweltbundesamtes finden Sie unter folgender Adresse: Link.