Export: Vereinfachungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen

Ab dem 01.07.2026 kommt es zu Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen.

Bei Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken/Verladen abgegeben werden, und die sofortige Ausfuhranmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Infos erfolgen über ATLAS-Teilnehmernachricht.

Für Versandverfahren

  • sind fremdsprachige Warenbeschreibungen zulässig,
  • besteht keine Pflicht des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren beim Wareneingang, Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen, und
  • es kommt zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, Anwendung der Stempel im Betriebskontinuitätsverfahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut.

Weitere Informationen: Schreiben der GZD