Ab dem 01.07.2026 kommt es zu Erleichterungen bei Versand- und Ausfuhranmeldungen.
Bei Ausfuhrverfahren kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes auch bereits vor dem Verpacken/Verladen abgegeben werden, und die sofortige Ausfuhranmeldung beantragt werden. Dies gilt für eilige Fälle, wobei der Eilbedarf in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen ist. Weitere Infos erfolgen über ATLAS-Teilnehmernachricht.
Für Versandverfahren
- sind fremdsprachige Warenbeschreibungen zulässig,
- besteht keine Pflicht des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren beim Wareneingang, Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen, und
- es kommt zu Vereinfachungen bei der Angabe des Empfängers in Versandanmeldungen, Anwendung der Stempel im Betriebskontinuitätsverfahren sowie der Anmeldung für Umzugsgut.
Weitere Informationen: Schreiben der GZD