Europa: Neue Verpackungsanforderungen

In zahlreichen Ländern sind neue Verpackungsregelungen zu beachten oder in Zukunft geplant. Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich, Deutschland und Europa.

 

Frankreich: 

Ab dem 1. Juli 2026 tritt in Frankreich eine wichtige Neuerung für Unternehmen mit gewerblichen und industriellen Endkunden in Kraft: Die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) wird auf gewerbliche und industrielle Verpackungen ausgeweitet. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, übernehmen künftig auch die Verantwortung für deren Sammlung, Rücknahme und Verwertung. Während diese Vorgaben bislang vor allem für Haushaltsverpackungen galten, betrifft die Neuregelung nun gezielt den gewerblichen und industriellen Bereich. Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Unternehmen mit Sitz in Frankreich. Auch ausländische Firmen fallen unter die Regelung, wenn sie direkt an gewerbliche oder industrielle Endnutzer in Frankreich liefern.In diesen Fällen gilt das liefernde Unternehmen als verantwortlich für die Verpackungen, die mit den Produkten nach Frankreich gelangen. Das betrifft nicht nur Verkaufsverpackungen, sondern auch Um- und Transportverpackungen. Wird hingegen über einen französischen Händler vertrieben, stellt sich die Situation differenzierter dar: Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Rücknahme der Verpackungen in diesem Fall beim Händler. 
Weitere Informationen: AHK Frankreich.

Italien: Einführung einer EPR-Pflicht für Textilien

Die geplante italienische Verordnung zur Rücknahme von Textilien sollte ursprünglich bis zum 31. März 2026 veröffentlicht werden. Aktuell wird mit einer Veröffentlichung im Sommer 2026 gerechnet. Spätestens bis September 2026 dürften auch die konkreten Registrierungsmodalitäten sowie die Umsetzungsfristen feststehen. Mit dieser Verordnung setzt Italien bereits in diesem Jahr die Vorgaben der EU-Richtlinie 2025/1892 um. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, getrennte Sammelsysteme für Textilabfälle einzurichten und bis spätestens 2028 eine Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien einzuführen. Verantwortlich sind insbesondere in Italien ansässige Hersteller und Importeure. Darüber hinaus werden auch ausländische Unternehmen betroffen sein, die Textilien direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in Italien verkaufen.

Schweiz: Einführung einer Verpackungsverordnung 

Die Schweiz plant die Einführung einer neuen Verpackungsverordnung (VerpV), die für alle Arten und Materialien von Verpackungen gilt, von Verkaufs- bis hin zu Transportverpackungen, und klare Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler festlegt.
Weitere Informationen hier.

Europa: Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR)

Ende März hat die Europäische Kommission Guidelines zur neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR), die am 12. August 2026 in Kraft tritt, veröffentlicht.
Diese Guidelines ergänzen die Verordnung um praxisnahe Klarstellungen und tragen dazu bei, eine einheitliche Auslegung und Umsetzung in den Mitgliedstaaten sicherzustellen – ein zentraler Punkt für Unternehmen, die den EPR-Verpflichtungen unterliegen, insbesondere in Frankreich und anderen EU-Märkten.
Darüber hinaus hat die Kommission FAQs zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert werden und HIER eingesehen werden können.

Quelle AHK Frankreich.