Der Rat der EU hat die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten am 3.9.2026 endgültig beschlossen. Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen, die Kontrollen unsicherer Produkte zu verbessern und die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren. Jetzt muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Die Entscheidung wird Ende September 2026 erwartet.
Die wichtigsten Änderungen:
1. Online-Marktplätze werden zollrechtlich verantwortlich
Künftig gelten Nicht-EU-E-Commerce-Plattformen beim Verkauf in die EU als „Importeur der Ware“. Sie müssen sicherstellen, dass:
- Zollformalitäten korrekt erledigt werden,
- Zollabgaben entrichtet werden,
- EU-Vorschriften eingehalten werden.
Die Verantwortung soll damit nicht mehr beim einzelnen Verbraucher liegen.
2. Harte Sanktionen gegen Plattformen
Für Online-Plattformen, die ihre Zollpflichten nicht erfüllen, werden neue Sanktionen eingeführt:
- Geldbußen von bis zu 6 % des jährlichen Importwerts der im Vorjahr eingeführten Waren,
- Entzug zollrechtlicher Erleichterungen,
- mögliche Beschränkungen des Zugangs zum EU-Markt bzw. zu Online-Plattformen.
Dies richtet sich insbesondere gegen Anbieter, die systematisch fehlerhafte oder unvollständige Angaben machen.
3. EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen
Bis spätestens 1. November 2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Die genaue Höhe legt die Europäische Kommission fest. Hintergrund sind die stark steigenden Kontrollkosten durch Milliarden von E-Commerce-Sendungen.
Wichtig: Diese Gebühr kommt zusätzlich zur bereits beschlossenen Abschaffung der bisherigen Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro hinzu.
4. Neue EU-Zollbehörde
Es wird eine neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) geschaffen. Sie soll:
- Risiken analysieren,
- gemeinsame Kontrollschwerpunkte festlegen,
- Krisenmanagement koordinieren,
- die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung unterstützen.
Sitz der Behörde ist Lille (Frankreich). Die operative Tätigkeit soll 2027 beginnen.
5. EU Customs Data Hub
Herzstück der Reform ist ein zentraler europäischer Zolldatenraum („EU Customs Data Hub“).
Dieser soll:
- Import- und Exportdaten EU-weit bündeln,
- Unternehmen einen zentralen Ansprechpartner für Zollmeldungen bieten,
- Zollbehörden eine bessere Risikoanalyse ermöglichen.
6. Neuer Status „Trust and Check Trader“
Besonders verlässliche Unternehmen können künftig als „Trust and Check Trader“ anerkannt werden.
Vorteile:
- vereinfachte Zollverfahren,
- geringere Verwaltungsaufwände,
- schnellere Freigabe von Waren.
Im Extremfall können Waren sogar ohne aktive Intervention der Zollbehörden in den freien Verkehr überführt werden.
Weitere Informationen: EU-Zoll: Rat genehmigt bahnbrechende Reformen – Consilium