Das Europäische Parlament verabschiedet neue Regeln für E-Commerce und Zoll und führt spätestens zum 1. November 2026 eine neue, EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten ein.
Die Europäische Union reformiert das Zollrecht für den Online-Handel grundlegend. Wie das Europäische Parlament und der Rat der EU in ihren offiziellen Mitteilungen bestätigen, wird spätestens zum 1. November 2026 eine neue, EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten eingeführt.
Kernpunkte der Neuregelung
- Zusätzliche Bearbeitungsgebühr: Ab November 2026 wird für jede Kleinsendung aus Drittstaaten eine Abgabe (handling fee) erhoben, um die stark gestiegenen Kontrollkosten für das E-Commerce-Paketaufkommen zu decken. Die exakte Höhe wird von der EU-Kommission noch final festgelegt.
- Ergänzung zum Pauschalzoll: Diese Bearbeitungsgebühr ergänzt die Neuregelung, nach der die 150-Euro-Freigrenze weggefallen ist und ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie für Sendungen unter 150 Euro berechnet wird. (Quelle: Press Corner der Europäischen Kommission)
- Haftung der Online-Plattformen: Große E-Commerce-Marktplätze außerhalb der EU werden rechtlich als Importeure eingestuft. Sie sind verpflichtet, die Zollabwicklung und die Erhebung der Abgaben direkt beim Kaufprozess für den Verbraucher zu übernehmen.
- Sanktionen bei Verstößen: Bei systematischen Falschangaben zur Umgehung von Zollpflichten sieht die Reform Strafen von bis zu 6 Prozent des jährlichen Importwerts oder vorübergehende Marktsperren für die Plattformen vor.
- Modernisierung der Zollinfrastruktur: Die Reform beinhaltet laut den Beschlüssen der EU-Organe auch eine strukturelle Neuausrichtung der europäischen Zollverwaltung.
Weitere Informationen: