Am 14. September 2026 verabschiedete die Europäische Kommission eine delegierte Verordnung zur Aktualisierung der EU-Liste der Dual-Use-Exportkontrolle im Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
Die Europäische Kommission hat am 14. September 2026 die EU-Kontrollliste für Dual-Use-Güter aktualisiert, um die Exportkontrollen für zivil und militärisch nutzbare Produkte an die neuesten internationalen Sicherheitsstandards anzupassen. Die jährliche Überarbeitung von Anhang I der EU-Verordnung 2021/821 verschärft vor allem die Regeln für sensible Zukunftstechnologien. Im Fokus stehen dabei modernste Halbleiter-Ausrüstungen, fortschrittliche Computerchips, Hochleistungswerkstoffe sowie innovative additive Fertigungsverfahren.
Konkret sieht diese Aktualisierung der EU-Kontrollliste die Aufnahme neuer Dual-Use-Artikel vor, darunter:
- Halbleiterfertigungs- und Testgeräte sowie -materialien (z. B. Atomschichtablagerungsgeräte für Molybdän und Ruthenium, Ausrüstung für die Entwicklung und Inspektion von Extrem-Ultraviolett-Masken und -Zieteln sowie Einzelwaferreinigungsgeräte);
Fortschrittliche integrierte Rechenschaltungen (ICs) und elektronische Baugruppen wie ICs, die eine oder mehrere digitale Verarbeitungseinheiten integrieren; - Keramische Matric-Verbundwerkstoffe (CMCs), verstärkt mit Mullit für Hochtemperaturanwendungen;
- Rotations-Encoder, die auf induktiver Sensortechnologie basieren;
- Additive Fertigungsanlagen für energetische Werkstoffe;
- Ausrüstung für chemische Dampfabscheidung zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern (SiC);
- Technologie zur Entwicklung axialer Verdichter von Gasturbinenmotoren und;
- Änderung bestimmter Steuerungsparameter und Aktualisierung bestimmter technischer Definitionen und Beschreibungen.
Die aktualisierte EU-Kontrollliste tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt nach der üblichen zweimonatigen Prüfungsfrist für den Rat und das Europäische Parlament in Kraft.
Weitere Informationen: Aktualisierung der EU-Kontrollliste der Dual-Use-Artikel 2026 – Handel und wirtschaftliche Sicherheit
Unternehmer, die Güter, Software oder Technologien exportieren, sollten:
- Prüfen, ob Ihre Produkte unter die neu hinzugefügten oder geänderten Positionen fallen (insbesondere in den Bereichen Halbleiterausrüstung, fortschrittliche Werkstoffe, additive Fertigung und High-Tech-Elektronik).
- Technische Parameter prüfen: Vergleichen Sie die exakten technischen Datenblätter Ihrer Produkte mit den neuen Kontrollparametern der EU-Verordnung. Schon minimale Abweichungen können über eine Genehmigungspflicht entscheiden.
- Exportkontrollprozess (ICP) aktualisieren, insbesondere Stammdaten anpassen und die Exportkontrollbeauftragten im Unternehmen über die neuen Regelungen informieren.
- Bestehende und zukünftige Verträge prüfen, ob laufende Projekte oder zukünftige Lieferungen von den neuen Genehmigungspflichten betroffen sind und ggf. .Genehmigungen beantragen.