Die Bundesnetzagentur hat mit AgNes („Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“) einen Reformprozess angestoßen, der die Netzentgelte an die Anforderungen eines zukunftsfähigen Energiesystems anpassen soll. Die Reform soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein und betrifft ab 2029 neben Stromabnehmern auch Erzeuger und Speicher.
In einem Zwischenbericht hat die Bundesnetzagentur nun ihre aktuellen Überlegungen veröffentlicht, bevor im Sommer das offizielle Festlegungsverfahren und der formale Konsultationsprozess beginnen soll. Hintergrund der Reform ist eine zunehmende Elektrifizierung, der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der wachsende Bedarf an Flexibilitäten. Ziel ist es, den kontinuierlichen Anstieg der Netzkosten von heute 37 Mrd. Euro jährlich zu begrenzen, eine netzdienliche Nutzung anzureizen und alle Netznutzer einzubeziehen. Während für Kleinverbraucher das bestehende Grund- und Arbeitspreismodell im Wesentlichen erhalten bleibt, stehen insbesondere Großabnehmer, Erzeugungsanlagen sowie Speicher und Elektrolyseure im Mittelpunkt der Reform.
Für Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 kWh oder einem Anschluss oberhalb der Niederspannung soll anstelle eines Leistungspreises zukünftig ein Kapazitätspreis eingeführt werden. Dieser wird ergänzt durch einen Arbeitspreis. Unternehmen müssen dabei mindestens zehn Prozent ihrer individuellen Jahreshöchstlast als Kapazität bei ihrem Versorger aktiv bestellen. Bei einer Überschreitung der bestellten Kapazität greifen in diesen Zeitphasen erhöhte Entgelte beim Arbeitspreis. Gleichzeitig sollen die bestehenden Sondernetzentgelte mit Blick auf die sogenannte „Bandlast“ zunächst bis Ende Dezember 2031 verlängert werden. Anschließend soll ein neues Industrienetzentgelt für besonders stromintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 GWh eingeführt werden. Dynamische Netzentgelte befinden sich für diese Kundengruppe der Großabnehmer noch in der Konzeptionsphase.
Erstmals sollen zukünftig auch Erzeuger an der Finanzierung des Stromnetzes beitragen. Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kW sollen künftig ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt entrichten. Dieses fällt mit rund vier bis sieben Euro je Kilowatt im Jahr um ein Vielfaches niedriger aus als die Kapazitätspreise für Großabnehmer. Arbeitspreise sind für Erzeuger als Anreiz für eine netzdienliche Strombereitstellung erstmal nicht vorgesehen. Um bei aktuellen Investitionen Planungssicherheit zu gewährleisten, erhalten Anlagen 20 Jahre Bestandsschutz, wenn diese vor dem 04.08.2029 in Betrieb gegangen sind oder bis zur Veröffentlichung der offiziellen Festlegung zu AgNes eine finale Investitionsentscheidung (FID) getroffen haben. Ebenfalls Bestandsschutz erhalten Erzeuger, wenn diese bis 2027 an einer Auktion etwa im Rahmen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) teilgenommen haben. Zudem bleiben bestimmte Anlagen, etwa bereits geförderte Projekte oder Heimspeicher unter 30 kW, von den neuen Regelungen ausgenommen. Dynamische Netzentgelte für Erzeuger soll erst zwischen 2032 und 2035 eingeführt werden, wobei die gesamte Stromerzeugung aus Offshore-Wind ausgenommen werden soll.
Netzgekoppelte Speicher und Elektrolyseure werden ebenfalls neu in der Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik integriert. Speicher mit einer Leistung über 30 kW sollen ein Kapazitätsentgelt nach dem Vorbild der Erzeuger zahlen, ohne doppelt – also bei Ein- und Ausspeicherung - belastet zu werden. Co-Location-Anlagen werden jeweils ihrer Hauptfunktion als Erzeuger oder Abnehmer zugeordnet. Das bedeutet, dass Speicher, die beispielsweise an PV-Freiflächenanlagen angeschlossen sind als Erzeuger und jene welche auf dem Betriebsgelände von Industrie und Gewerbe stehen als Großabnehmer eingestuft werden. Speicher und Elektrolyseure sollen als erste Akteure dynamische Netzentgelte als Anreiz einer netzdienlichen Fahrweise ab 2030 erhalten. Die konkrete Ausgestaltung der dynamischen Netzentgelte für Speicher und Elektrolyseure soll in einem separaten Festlegungsentwurf im Jahr 2028 folgen.
Mit der Veröffentlichung des Zwischenstandes im AgNes-Prozess beginnt nun die weitere fachliche und politische Diskussion.
Im Sommer 2026 soll der offizielle Festlegungsentwurf sowie der formale Konsultationsprozess noch folgen. Für Unternehmen bleibt es wichtig, den Prozess eng zu begleiten, da die Entscheidungen maßgeblich die künftigen Netzkosten und Investitionsbedingungen beeinflussen werden. Aus der Perspektive der Wirtschaft ist entscheidend, dass mit der Reform der kontinuierliche Anstieg der Netzentgelte begrenzt wird, dynamische Entgelte zeitnah ein netzdienliches Verhalten belohnen und dass sich alle Netznutzer an den Kosten des Stromnetzes beteiligen sowie Industrienetzentgelte auch für den Mittelstand mit Stromverbräuchen deutlich unterhalb des aktuell vorgesehenen Schwellenwerts von 10 GWh offenstehen.