Konsultation zur Netzentgeltreform AgNes

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Die Regulierungsbehörde bleibt dabei im Kern der Linie ihres im Mai präsentierten Zwischenstandsberichts treu. Der Festlegungsentwurf bringt jedoch an einigen Stellen Präzisierungen.

Bereits am 27.05.2026 hatte die Bundesnetzagentur den Stand ihrer Überlegungen in einem Zwischenbericht vorgestellt. Die dort vorgestellten Regelungen sind nun in den finalen Festlegungsentwurf eingeflossen, den die Behörde inklusive eines ersten Gutachtens auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.

  • Prosumer: Eigenerzeugung in der Niederspannung wird mit einem Aufschlag von 70–90 Prozent auf den Grundpreis versehen. Ab April 2028 soll die Prosumer-Eigenschaft auf der Stromrechnung ausgewiesen werden. Die DIHK unterstützt dies grundsätzlich, weil dadurch die Netzentgeltbelastungen insbesondere für Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe in der Niederspannung reduziert werden können.
  • Gewerbe und Industrie: Für Unternehmen ab der Mittelspannung wird der Leistungspreis durch einen frei bestellbaren Kapazitätspreis ersetzt. Bei Überschreitung der Kapazität soll ein erhöhter Arbeitspreis von 200–350 Prozent des regulären Arbeitspreises gelten. Die DIHK sieht den Kapazitätspreis als Instrument für mehr Flexibilität skeptisch und befürchtet erhebliche teils bürokratische Belastungen für die Breite der Wirtschaft.
  • Industrie-Sondernetzentgelte: Das Bandlastprivileg für Bestandsanlagen soll bis Ende 2031 fortgeführt werden. Für atypische Netznutzer gilt dies nur bei einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als 10 GWh in den Jahren 2024–2027. Ein neues Flexibilitäts-Sondernetzentgelt soll 2027 folgen. Die DIHK bewertet die Fortführung der Bandlast bis 2031 als gut, aber zu kurz. Problematischer ist jedoch der neue Grenzwert von 10 GWh in der Atypik und den Plänen eines neuen Industrienetzentgeltes, dessen Festlegungsverfahren in 2027 noch aussteht.
  • Einspeiseentgelt: Neue Erzeugungsanlagen und Speicher zahlen künftig grundsätzlich ein kapazitätsbasiertes Finanzierungsentgelt. Die Höhe soll über einen rollierenden Fünfjahresdurchschnitt der Netzkosten ermittelt werden. Bestandsanlagen bei Speichern, Erzeugern und Elektrolyseuren bleiben unter bestimmten Voraussetzungen 20 Jahre von den neuen Finanzierungsentgelten befreit. Voraussetzung ist insbesondere eine FID vor dem 1. Januar 2027 und Inbetriebnahme bis 4. August 2029. Die DIHK sieht Einspeiseentgelte in einem zukunftsfähigen Stromsystem als dringend notwendig, wobei der Finanzierungsbeitrag und damit die Lenkungswirkung aufgrund europäischer Restriktionen als noch zu gering eingeschätzt werden.
  • Dynamische Netzentgelte: Für Endverbraucher zunächst nicht vorgesehen. Für Speicher und Einspeiser sollen sie frühestens ab 2030 bzw. 2032 eingeführt werden und benötigen eine separate Methodenfestlegung. Die DIHK sieht in der Verschiebung einer dynamischen Komponente in den Netzentgelten weit in die 30er Jahre hinein einen großen Rückschritt und spricht sich auch im Rahmen ihrer vergangenen Sitzung der Vollversammlung klar für dynamische Netzentgelte aus.

Mit der Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs startet nun die offizielle Konsultationsphase. Diese läuft bis zum 18. September. Die DIHK wird sich an der Konsultation beteiligen und dabei erneut ihre Kritikpunkte aus den vergangenen Rückmeldungen einbringen. Die finale Festlegung soll bis Ende des Jahres ergehen, bevor die neue Systematik zum 1. Januar 2029 verbindlich in Kraft tritt.

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Ihre Ansprechpartnerin: 

Jacqueline Escher 
Referentin Umwelt und Energie 
Tel. 0931 4194-364 
E-Mail: jacqueline.escher@wuerzburg.ihk.de