Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar.
Wenn die Leistungsfähigkeit der Geschäftsführung plötzlich wegfällt, kann das für Unternehmen gravierende Folgen haben. Fehlende Informationen, unklare Zuständigkeiten und fehlende Entscheidungsbefugnisse können dazu führen, dass ein Unternehmen handlungsunfähig wird – selbst bei grundlegenden organisatorischen Abläufen.
Im Rahmen eines Parkhausbetriebs Dritten zur Nutzung überlassene Parkplätze stellen erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar.
Die Unternehmensnachfolge ist oft ein Balanceakt voller Herausforderungen. Mit der Video-Reihe "Wake-up Change" bietet eine Gruppe erfahrener Experten jetzt Unterstützung in Form von kurzen, prägnanten Antworten auf die häufigsten Stolperfallen im…
Warum sind sie für die Absicherung Ihres Unternehmens und Ihrer Familie unverzichtbar?
Bei der Planung einer 🗝 Unternehmensnachfolge muss auch die finanzielle Absicherung des Übergebers im Ruhestand berücksichtigt werden. Die Anforderungen an das notwendige Kapital hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem gewünschten…
Der aktuelle KfW-Gründungsmonitor 2024, herausgegeben von KfW Research, zeigt, dass die Zahl der Personen, die sich selbstständig machten, um 3 % auf 568.000 stieg.
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