Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Behörde. Dies sind die zuständigen Verkehrsabteilungen der kreisfreien Städte und der Landkreise.
In unserem Bezirk sind folgende Behörden je nach Unternehmenssitz zuständig:
- Stadt Würzburg, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg, Tel. 0931/37-0
- Landratsamt Würzburg, Zeppelinstr. 15, 97074 Würzburg, Tel. 0931/8003-0
- Stadt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/51-0
- Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, Tel. 09721/55-0
- Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt, Tel. 09353/793-0
- Landratsamt Kitzingen, Kaiserstr. 4, 97318 Kitzingen, Tel. 09321/928-0
- Landratsamt Bad Kissingen, Obere Marktstr. 6, 97688 Bad Kissingen, Tel. 0971/801-0
- Landratsamt Rhön-Grabfeld, Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt, Tel. 09771/94-0
- Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt, Tel. 09521/27-0
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen (§ 47 Abs. 1 PBefG).
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind (§ 49 Abs. 4 PBefG).