Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik
Prüfungsinhalte
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Technik
- Organisation
- Führung und Personal
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfungsverordnung
Abschlussniveau
Der Abschluss Geprüfte/r Industriemeister/in Mechatronik ist der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet.
Prüfungstermine
Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet die Prüfung zur/zum Geprüften Industriemeister/in zu den bundeseinheitlichen Terminen an. Die Termine für die mündlichen Prüfungen erfragen Sie bitte bei dem Prüfungskoordinator/der Prüfungskoordinatorin.
Prüfungsgebühr
z. Zt. 700,00 €
optional zzgl. 220,00 € AdA-Prüfung
Förderung
Die Prüfungsgebühren können grundsätzlich nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Nähere Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Ansprechpartner

Julia Weller
M.A. Germanistik
Prüfungskoordinatorin Fortbildungsprüfungen
Würzburg
Telefon: 0931 4194-198
E-Mail: julia.weller@ wuerzburg.ihk.de
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