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Zwar finden sich in rechtskräftigen Bebauungsplänen Angaben zu bekannten Bodendenkmälern und Verdachtsflächen, nicht immer ist den Bauherren jedoch klar, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Bei allen Bauvorhaben wird grundsätzlich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Behörden empfohlen, um bereits in der Planungsphase das Beratungsangebot des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (BLfD) in Anspruch zu nehmen. Informationen erteilen auch die Landratsämter bzw. die Stadtverwaltungen als Untere Denkmalschutzbehörden. Die Auskunft durch das BLfD ist kostenfrei.
Kontakt
Landesamt für Denkmalpflege
Referat BIV Abteilung Bodendenkmalpflege
Ober- und Unterfranken
Dienststelle Schloss Seehof
96117 Memmelsdorf
Tel.: 0951-4095-40
Fax: 0951-4095-42
Weitere Informationen, Vorlagen, Formulare und Richtlinien finden Sie auf der Homepage des BLfD zum Download.
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