Einsatz von generativer KI

Die Nutzung „generativer künstlicher Intelligenz“ (nachfolgend „KI“ genannt) ist grundsätzlich nicht untersagt. Entscheidend ist jedoch, dass die erbrachte Leistung in der Dokumentation, der Projektarbeit oder dem Report eindeutig individuell zugeordnet werden kann und diese als eigenständige Leistung erkennbar ist. Die Verantwortung für diese Eigenständigkeit liegt voll-umfänglich bei der zu prüfenden Person. Der Einsatz von KI darf daher ausschließlich unter-stützend erfolgen. Zu beachten ist, dass KI im Kern keine eigenständige Quelle darstellt, sondern lediglich bestehende Inhalte verarbeitet und reproduziert, deren Herkunft und Richtigkeit eigenständig zu verifizieren sind. Wird die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte unterlassen, gilt dies – wie auch bei anderen fehlenden Quellenangaben – als Täuschungsversuch bzw. Plagiat.

  • Verantwortung für Relevanz, Richtigkeit:
    Es bleibt in der Verantwortung der zu prüfenden Person, die Relevanz, Richtigkeit, Angemessenheit, Genauigkeit, Originalität, Aktualität, usw. der ausgegebenen Inhalte der KI – wie bei allen anderen Quellen – zu überprüfen und ggf. anzupassen.
     
  • Datenschutz und Datensicherheit:
    Bei Verwendung der KI sind Datenschutz-/Datensicherheitsaspekte zu beachten. Die zu prüfende Person trägt die Verantwortung für die Preisgabe sensibler Daten (z. B. bei Datenanalysen).
     
  • Dokumentationspflicht:
    Die Verwendung von KI muss dokumentiert und transparent gemacht werden.
    Im Anhang des abzugebenden Prüfungsproduktes ist eine zusätzliche Seite aufzunehmen, welche die eingesetzten KI-Tools sowie die Verwendungsart (z. B. Ideenfindung für die inhaltliche Gliederung von Kapiteln) auflistet. Zudem muss im Rahmen des Hochladens der Arbeit im Bildungsportal die „Eigenständigkeitserklärung“ durch abhaken bestätigt werden.
     

Informationen zur Vorbereitung von Präsentationen: 

Zur Vorbereitung und Erstellung von Präsentationen, die im Rahmen von Fachgesprächen bzw. mündlichen Prüfungen eingesetzt werden, dürfen KI-Tools unterstützend genutzt werden (z. B. für die Recherche, Strukturierung oder sprachliche Optimierung).

Die inhaltliche Konzeption, Ausarbeitung und finale Gestaltung der Präsentation muss jedoch durch die prüfungsablegende Person eigenständig erfolgen. Eine überwiegende oder vollständige Erstellung der Präsentation durch KI ist nicht zulässig.

Voraussetzung ist, dass die präsentierten Inhalte eigenständig verstanden, erläutert und im anschließenden Fachgespräch begründet werden können.

Die Nutzung von KI-Tools muss am Ende der Präsentation transparent offengelegt werden.

Stand: 30.07.2026