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Zoll: Allgemeine Zollpräferenzen (APS)

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Der Europäische Rat hat strengere Vorschriften über Handelspräferenzen für Entwicklungsländer beschlossen.

Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) ist einseitiges Handelssystem der EU. Es gewährt Entwicklungsländern Zollermäßigungen oder Zollfreiheit, um deren wirtschaftliche Entwicklung durch Exporte zu fördern.  Aktuell gelten die fortgeschriebenen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 978/2012. Begünstigte Länder werden in Anhängen der Verordnung definiert (wie beispielsweise der Anhang II).

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22. Juni 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/1395 die Verordnung (EU) 2026/1395 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012.

Seit 1971 gewährt die Union im Rahmen ihres Schemas allgemeiner Zollpräferenzen Entwicklungsländern Zollpräferenzen.

Dieses APS-Schema wird nun ab 1. Januar 2027 neu geregelt und die bisherige Verordnung (EU) Nr. 978/2012 damit aufgehoben.

Die bisherige Aufteilung für Entwicklungs- und am wenigsten entwickelte Länder bleibt erhalten:

  • Standard-APS: Null- oder ermäßigte Zölle auf eine breite Palette von Waren für Länder mit niedrigem mittlerem Einkommen und darunter
     
  • APS+: Nullzölle auf eine breitere Liste von Produkten für Standard-APS-Länder, die wichtige internationale Übereinkommen ratifizieren und umsetzen (Other Beneficiary Countries, OBC), und
     
  • Alles außer Waffen (EBA, Everything But Arms): zoll- und kontingentfreier Zugang für Waren aus den am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries, LDC), davon ausgenommen ist der Handel mit Waffen

 Um die Präferenz in Anspruch nehmen zu können, müssen die Waren zwingend den präferenziellen Ursprung im jeweiligen Begünstigtenland haben und die formalen Ursprungsregeln erfüllen. Seit dem EU-weiten Wechsel müssen Exporteure hierfür in der Regel im REX-System (Registrierter Ausführer) registriert sein.

Die EU will das Allgemeine Präferenzsystem noch stärker nutzen, um nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte und eine verantwortungsvolle Staatsführung in den begünstigten Ländern zu fördern.

Weitere Informatioenen:

Handel: Rat beschließt strengere Vorschriften über Handelspräferenzen für Entwicklungsländer - Consilium

Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS)

Fragen & Antworten zum neuen EU-Verallgemeinerten Präferenzschema – Handel und wirtschaftliche Sicherheit

Zoll online - Allgemeines Präferenzsystem

Neue Verordnung zum Allgemeinen Präferenzsystem (APS) | EU Customs & Trade News | EU | Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

 

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