Sie gründen allein oder mit mit mehreren

Ihr Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen.

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft

Möchten Sie die Haftung auch ohne sofortige Bereitstellung der für eine GmbH-Gründung notwendigen Kapitaleinlage beschränken, empfiehlt sich die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt).

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ist eine Art "Mini-GmbH", welche bei Gründung nicht sofort die vollen 25.000 € Kapitaleinlage erfordert. Allerdings besteht eine Pflicht zur sukzessiven Bildung von Rücklagen bis zur Erreichung des vorgesehenen Stammkapitals.

Details

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine rechtlich eigenständige juristische Person, die durch die Eintragung ins Handelsregister entsteht. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet nur die Gesellschaft. Die Gründung bedarf der notariellen Beurkundung.  

Firmierung

Die Firmierung der UG (haftungsbeschränkt) kann sehr flexibel gestaltet werden. Sie kann als Personenfirma mit dem Namen eines oder der Gesellschafter, als gemischte Firma mit Geschäftszusätzen oder als reine Sachfirma mit Fantasiebegriffen allein oder in Kombination mit Sachzusätzen gebildet werden.

Voraussetzungen: Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmann geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Darüber hinaus darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über wesentliche geschäftliche Verhältnisse in ersichtlicher Weise irre zu führen. Desweiteren muss sich jede neue Firma von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.

Wir empfehlen darüber hinaus eine markenrechtliche Überprüfung der Bezeichnung. Hierzu bieten wir regelmäßig Marken- und Patentsprechtage an.

Angaben auf Geschäftsbriefen

Auf den Geschäftsbriefen sind die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht und die Angabe der Nummer, unter der die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer, sofern ein Aufsichtsrat gebildet ist und dieser einen Vorsitzenden hat, die Angabe des Aufsichtsratsvorsitzenden mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, anzugeben.

Liquidation

Die einzelnen rechtlichen Schritte von der Auflösung über die Liquidation bis zur Löschung einer UG (haftungsbeschränkt) können Sie in unserem Merkblatt zur GmbH nachlesen.

Hier finden Sie unser Merkblatt zur UG (haftungsbeschränkt).