Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Das BMF hat mit Schreiben vom 11. März 2024 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff - kurz GoBD - an die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Die Grundsätze ersetzen damit jene aus 2019.