Voraussetzung der faktischen Geschäftsführung

Ein Gesellschafter wird nicht schon deshalb zum faktischen Geschäftsführer, weil er die Grundzüge der Unternehmenspolitik (mit-)bestimmt oder auf die Auswahl und Einstellung leitender Angestellter maßgeblichen Einfluss ausübt.

OLG Köln, Urteil vom 23.11.2023 - 24 U 69/23