Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2024

Das Bundesministerium der Finanzen gibt mit BMF-Schreiben vom 21.11.2023 die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2024 bekannt.

Zum BMF-Schreiben

Quelle: Bundesfinanzministerium