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Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.
Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligten-konstellationen insbesondere bei Reihengeschäften (Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, direkter und indirekter Vertreter), die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen (z.B. Y901, Y920, oder 3LNA) oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollan-meldungen mit bewilligten Gestellungsorten (dem früheren Zugelassenen Ausführer). Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu bußgeld- und sogar strafrechtlichen Folgen füh-ren. Außerdem drohen die Aussetzung oder sogar der Widerruf von bewilligten Vereinfa-chungen. Auch der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator, kurz AEO genannt), der eine immer größere Bedeutung gerade im Export erfährt, steht auf dem Spiel. Ein Imageverlust sowie wirtschaftliche Nachteile wären die Folge.
Das Seminar macht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (auch mit geringen Vorkenntnissen) mit diesen Regelungen vertraut und gibt dabei anhand von praktischen Fällen wichtige Hilfestellungen und Tipps für die Praxis, um Fehlerquellen erkennen und die optimale Ab-wicklung der Exporte gewährleisten zu können.
Besprochen werden u.a. alle die Ausfuhr bestreffenden Verfahrensabläufe und Gestaltungs-spielräume einschl. deren Vor- und Nachteile sowie die Nutzungsvoraussetzungen von AT-LAS in der aktuellen Version, einschl. der verschiedenen Anbindungsvarianten (wie z.B. die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, IAA-Plus). Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglich-keiten bezüglich der Dual-Use-Verordnung und der Embargovorschriften, einschließlich der zutreffenden Unterlagencodierung in der Zollanmeldung mittels EZT-Online. Sich bereits abzeichnende Rechts- und Verfahrensänderungen werden soweit möglich ebenfalls ange-sprochen.
Inhalt
Begriffsbestimmungen - Rechtsgrundlagen - Beteiligtenkonstellationen
Zweistufiges Standardverfahren
- Anmeldung zur Ausfuhr (ATLAS-Ausfuhr, Internet-Ausfuhranmeldung IAA-Plus; Notfallverfahren mittels Einheitspapier)
- Überführung in die Ausfuhr bei der Ausfuhrzollstelle (Fristen für die Vorab-Anmeldung, Ausfuhrdokumente, Gestellungsmodalitäten)
- Überwachung der Ausfuhr bei der Ausgangszollstelle
- Erledigung der Ausfuhr (Fristen, Follow up, Nachweise für Umsatzsteuerzwecke und Alternativnachweise)
- Rückwirkende Ausfuhranmeldungen
Besonderheiten bei der Ausfuhr
- Einstufige Ausfuhr
- Mündliche Ausfuhranmeldungen (1000- Euro-Regel)
- Verknüpfung mit Versandverfahren
- Ausfuhren im Post- und Bahnverkehr
Vereinfachungen bei der Ausfuhr
- Vereinfachte Zollanmeldungen
ohne Bewilligung (sog. unvollständige Ausfuhranmeldungen bei Reihengeschäften und Zulieferungen)
mit Bewilligung (an zugelassenen Gestellungsorten beim früheren Zugelassenen Ausführer) - Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Zentrale Zollabwicklung
Exportkontrolle - Genehmigungspflichten z.B. nach der Dual-Use-Verordnung
- Prüfung der Genehmigungspflicht (z.B. anhand des EZT)
- Form der Genehmigung (Einzelgenehmigung Allgemeine Genehmigung)
- Zutreffende Unterlagencodierung in der Zollanmeldung (Codelisten)
Voraussetzungen
keine
Dauer
Tagesseminar von 09:00 bis 16:30 Uhr
Web Link
Ansprechpartner
Termine