Sanktionen der Europäischen Union, der USA und zahlreicher anderer Staaten im Zusammenhang mit der Ukraine-Russland-Krise

Sanktionen gegen Belarus

Verlängerung der Sanktionen 

Die EU hat am 24. Februar 2023 beschlossen, die Sanktionen gegen Belarus um ein Jahr zu verlängern. Diese gelten nun bis zum 28. Februar 2024.

Den Beschluss des Rates vom 24. Februar 2023 finden Sie im EU-Amtsblatt L 61.

Update 03.06.2022

Am 3. Juni 2022 wurde das 6. Sanktionspaket der EU gegen Russland und Belarus im EU-Amtsblatt L 153 veröffentlicht. Verboten wird insbesondere die Einfuhr von russischem Rohöl über den Seeweg. Darüber hinaus sieht das Paket Sanktionen in weiteren Bereichen sowohl gegen Russland als auch gegen Belarus vor.

Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen u.a. (Auszug):

Belarus:

 

Aktuelle Sanktionen anderer Länder finden Sie in dem Sanktionsbriefing der AHK Russland.

Hier finden Sie die nunmehr konsolidierte Fassung des Belarus-Embargos (VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006).  

 

EU-Sanktionspaket gegen Belarus vom 2. März 2022

Vor dem Hintergrund der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine hat die EU ein neues Sanktionspaket gegenüber Belarus auf den Weg gebracht. Dieses beinhaltet die Sanktionierung hochrangiger Militärs sowie neue Handelsbeschränkungen. Die EU verurteilt die Beteiligung von Belarus an der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine, insbesondere in Bezug auf die Duldung militärischer Infrastruktur des Nachbarlandes in dessen Hoheitsgebiet. Als Reaktion auf das Vorgehen von Belarus hat der Rat der Außenminister am 2. März ein weiteres Sanktionspaket beschlossen. Hierunter fällt einerseits die Aufnahme von 22 hochrangigen Militärs auf die Sanktionsliste der EU (Beschluss (GASP) 2022/354, Durchführungsverordnung 2022/353), was neben dem Einfrieren von Vermögenswerten ein Reiseverbot (Ein- und Durchreise) der gelisteten Personen im EU-Hoheitsgebiet bewirkt. Darüber hinaus wurden in Bezug auf Belarus weitere Beschränkungen für den Handel mit Waren eingeführt, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemitteln, Eisen- und Stahlprodukten oder auch Kautschukprodukten verwendet werden. Weitere Beschränkungen wurden auch für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien verhängt, die zur militärischen, technologischen, verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. Hierzu gehören auch damit verbundene Dienstleistungen. Details zu den neuen Handelsbeschränkungen, s. Verordnung (EU) 2022/355. Die US-Regierung intensiviert indes ebenfalls ihre Sanktionen gegenüber Belarus. Die bereits gegen Russland eingeführten strikten Exportkontrollen für Hightech-Produkte wie Halbleiter, Software und für Teile der Luftfahrtindustrie werden in Kürze auch für Belarus gelten. Dies soll verhindern, dass Moskau die Partner in Minsk nutzt, um US-Exportkontrollen zu umgehen, erklärte das Weiße Haus. 

 

Europäische Union

Am 27. Februar 2022 hat die EU im Zusammenhang mit der Anerkennung der Unabhängigkeit der selbsternannten "DNR" und "LNR" (der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk) und der anschließenden Sonderoperation Russlands in der Ukraine eine aktualisierte Sanktionsliste veröffentlicht, die natürliche und juristische Personen aus Russland und Belarus (670 Positionen) enthält (die nach Ansicht der EU damit zu tun haben).

Am 27. Februar 2022 hat die EU angekündigt, neue Sanktionen gegen Belarus einzuführen: Handelsbeschränkungen werden sich auf die wichtigsten Wirtschaftssektoren konzentrieren. Dadurch werden die belarussischen Ausfuhren von diversen Erzeugnissen wie mineralischen Brennstoffen, Tabak, Holz, Zement, Eisen und Stahl eingestellt sowie der Export von Hightech-Produkten, die insb. in der Militärindustrie verwendet werden, nach Belarus. Die EU wird außerdem die Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sie bereits gegenüber Russland verhängt hat, auf Belarus ausdehnen. Die Transaktionen der Nationalbank der Republik Belarus, die mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der Bank verbunden sind, können auch verboten werden, sowie belarussische Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen werden.

Am 25. Februar 2022 verlängerte die EU die persönlichen Sanktionen gegen Belarus, die Beamten und Vertreter der Sicherheitsbehörden umfassen, um ein weiteres Jahr - bis zum 28. Februar 2023.

Quelle: Europäische Kommission

 

USA

Am 24. Februar 2022 hat die Verwaltung für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums (Office of Foreign Assets Control, OFAC) Sanktionen gegen 24 belarussische natürliche und juristische Personen angekündigt. Das gesamte Eigentum der natürlichen und juristischen Personen aus der Sanktionsliste, das sich in den USA befindet, ist gesperrt. US-Bürger dürfen sich nicht an Transaktionen mit diesen Personen und Organisationen, ihrem Eigentum oder ihren Anteilen am Eigentum beteiligen. Die neuen Sanktionen betreffen große belarussische Banken, Unternehmen des Verteidigungssektors sowie eine Reihe hochrangiger Beamter und Geschäftsleute. Die Sanktionsliste wurde durch zwei staatliche Banken – «Belinvestbank» und «Bank Dabrabyt», sowie durch Unternehmen, die der «Belinvestbank» - «Belinvest-Engineering» und «Belbizneslizing» gehören, erweitert. OFAC hat Sanktionen gegen Unternehmen des Verteidigungssektors sowie Behörden, einschl. des Staatlichen Militär- und Industriekomitees der Republik Belarus, angekündigt:

  • Minsk Wheeled Tractor Plant (MZKT)
  • Belspetsvneshtechnika
  • KB Radar-Managing Company Holding Radar System (KB Radar)
  • 558 Aircraft Repair Plant (558 ARP)
  • Integral
  • Minotor-Service
  • Oboronnye Initsiativy
  • OKB TSP.

Quelle: US-Finanzministerium

 

Kanada, Großbritannien und Japan haben auch angekündigt, Sanktionen gegen Belarus zu verhängen. Australien entwickelt eine Liste von Sanktionen gegen die Regierung von Belarus.

Aktuelles zu den Sanktionen

10.Oktober 2022

In der EU zugelassene Lastkraftwagen dürfen wieder Güter in Belarus auf der Straße befördern. Dies teilte das belarussische Verkehrsministerium mit. Vor der Einreise müsse ein in der EU registriertes Kraftverkehrsunternehmen bei der Verkehrsinspektion des belarussischen Verkehrsministeriums eine entsprechende Genehmigung beantragen, hieß es. Belarus hatte im April 2022 ein Beförderungsverbot für Lkw aus der EU verhängt. Damit reagierte Minsk auf ein europäisches Einfahrverbot für belarussische Lkw.

Quelle: AHK Russland

Checklisten und Prüfschemata

Checkliste IHK

Kurz und Knapp: Was Sie aktuell bei Ihrem Russlandgeschäft beachten müssen

Checkliste Russland-Belarus-Sanktionen
Checkliste GTAI

Die internationalen Sanktionen gegen Russland und Belarus sind umfassend. Bei der GTAI finden Sie Handlungsempfehlungen, um  Unternehmensaktivitäten umgehend an die Vorgaben anzupassen.

Zur Webseite
Tabellarische Übersicht BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Website eine tabellarische Übersicht zur Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargo) zu den Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union gegen Russland zur Verfügung.

Übersicht BAFA
Prüfschema Güterlieferung nach Russland

Aufgrund der umfangreichen Sanktionen der EU gegen Russland kommt es zu vielen Fragen der Mitgliedsunternehmen. Die IHK Region Stuttgart und die IHK Düsseldorf haben zu den EU-Sanktionen gegen Russland ein Prüfschema erstellt, das auch die Auswirkungen des vierten Sanktionspakets der EU gegen Russland beinhaltet.

Zum Prüfschema

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