Das Fehlen einer Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.
OLG Hamm, Beschl. v. 6. 4. 2020 – 27 W 26/20
Das Fehlen einer Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.
OLG Hamm, Beschl. v. 6. 4. 2020 – 27 W 26/20