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Recht und Steuern
Reiserecht
Ab dem 1. Juli 2018 gilt das neue Reiserecht. Damit tritt die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland in Kraft. Urlauber sollen ab der Sommersaison besser geschützt sein, wenn im Urlaub etwas schief läuft oder der Veranstalter Konkurs geht. Reisevermittler, Reiseveranstalter, Tourist-Infos, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger sollten sich schon jetzt auf die neuen Regeln einstellen - auf neue Begriffsdefinitionen für Pauschalreisen, Reiseveranstalter und verbundene Reiseleistungen, auf erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem auf umfangreiche neue Informationspflichten. Die Informationen zum neuen Reiserecht finden sie in den folgenden Merkblättern zusammengefasst.
Download
- Reiserecht für VeranstalterDas neue Reiserecht ab Juli 2018 - Für Veranstalterpdf, 127 KB
- Reiserecht für VermittlerDas neue Reiserecht ab Juli 2018 - Für Vermittlerpdf, 109 KB
- Reiserecht für DMODas neue Reiserecht ab Juli 2018 - Für DMOpdf, 111 KB
- Reiserecht für GastgeberDas neue Reiserecht ab Juli 2018 - Für Gastgeberpdf, 100 KB
Ansprechpartner

Cornelia Becker-Folk
Assessorin jur.
Referentin Recht und Steuern
Würzburg
Telefon: 0931 4194-383
E-Mail: cornelia.becker-folk@ wuerzburg.ihk.de
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Jacek Braminski
Assessor jur.
Referent Recht und Steuern
Referent Standortpolitik
Würzburg
Telefon: 0931 4194-242
E-Mail: jacek.braminski@ wuerzburg.ihk.de
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Mathias Plath
Assessor jur.
Bereichsleiter Recht und Steuern
Würzburg
Telefon: 0931 4194-313
E-Mail: mathias.plath@ wuerzburg.ihk.de
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