06.11.2020 - 13:21 Uhr
Neu in 2021
Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung
Die Sachbezugswerte sollen zum 01.01.2021 erneut angehoben werden.
Die Wertgrenzen für Mahlzeiten liegen dann voraussichtlich bei 1,83 € für ein Frühstück, und für ein Mittag- bzw. Abendessen jeweils bei 3,47 €. Der Sachbezugswert für Unterkünfte soll indes auf 237 € (kalendertägig 7,90 €) angehoben werden.
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