IHK-Organisation kritisiert geplantes EU-Lieferkettengesetz

Die IHK-Organisation hat eine Stellungnahme zum geplanten „EU-Lieferkettengesetz“ veröffentlicht. Die Wirtschaft befürchtet auf Basis des aktuellen Richtlinienentwurfs vor allem eine geringe Praxistauglichkeit, fehlende Rechtssicherheit sowie hohe Bürokratiekosten. Die Unternehmen teilen im Grundsatz das Ansinnen der Gesetzesinitiative, nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmertum zu fördern, zeitgleich schieße der Kommissionsentwurf deutlich übers Ziel hinaus.

Die  Europäische Kommission hat im Februar dieses Jahres einen Vorschlag für eine „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937“ vorgelegt. Der umgangssprachlich als europäisches Lieferkettengesetz bezeichnete Richtlinienentwurf soll nachhaltiges und verantwortungsvolles  unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten fördern.

Die Regeln des Vorschlags der EU-Kommission sollen für Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz gelten, die im EU-Binnenmarkt agieren. Darüber hinaus definiert der Richtlinienentwurf Sektoren, bei denen ein größeres Risiko für Verstöße gegen Umwelt- und Menschenrechtsstandards vermutet wird. Bei Unternehmen dieser Branchen – etwa in der Textilindustrie – gelten die Regelungen bereits ab 250 Mitarbeitern. Der Richtlinienentwurf geht sowohl im Adressatenkreis  als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das bisher als das ambitionierteste Lieferkettengesetz der Welt gilt, hinaus. (Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft ab kommendem Jahr Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter und ab 2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter sowie die direkten Zulieferer.) Der EU-Entwurf sieht vor, dass die betroffenen Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken mindern beziehungsweise beenden müssen, einschließlich solcher Risiken, die sich auf Tätigkeiten indirekter Geschäftspartner beziehen.

Wirtschaft bekennt sich zu Menschenrechten

Für Unternehmen ist die Achtung der Menschenrechte und die Übernahme von Verantwortung ein zentrales Anliegen. Bereits 2018 hat die IHK Würzburg-Schweinfurt gemeinsam mit der Handwerkskammer für Unterfranken, der Universität Würzburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt sowie der Region Mainfranken GmbH mit der „Verantwortungsregion Mainfranken“ ein deutliches Signal für mehr Nachhaltigkeit in all ihren Facetten gesetzt. Der Blick auf die gesamte Lieferkette führt bei vielen Unternehmen allerdings zu Schwierigkeiten, da sie beispielsweise je nach Größe und Branche nur begrenzten Einfluss auf Zulieferer und die Gegebenheiten vor Ort haben. Besonders kritisch wird es, wenn Firmen Haftung für Handlungen anderer übernehmen müssen.

Geringe Praxistauglichkeit, fehlende Rechtssicherheit, neue Bürokratie

Die IHK-Organisation betont in ihrer Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf, dass ein wirksames Lieferkettengesetz Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit erfordere. Aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft würden diese Prinzipien bisher nicht gewahrt. „Kommt das europäische Lieferkettengesetz wie vorgeschlagen, dann würde das für die exportorientierte mainfränkische Wirtschaft gravierende bürokratische Mehrbelastungen und hohe Haftungsrisiken bringen. Die Unternehmen kämpfen ohnehin mit den Auswirkungen der Pandemie und des Ukraine-Krieges, mit Preissteigerungen bei Energie und Rohstoffen sowie mit Materialknappheit und Lieferengpässen. Wir sind momentan mit einer Bürokratie- und Regulierungsflut konfrontiert und ständig kommen neue Dinge hinzu“, kritisiert Dr. Sascha Genders, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer, das EU-Ansinnen. „Den Unternehmen fehlt so langsam die Luft zum Atmen, auch um das zu tun, was ihre Aufgabe ist, nämlich unternehmerisch tätig zu sein.“

Die Wirtschaft teilt das Ansinnen der Gesetzesinitiative, nachhaltiges und verantwortungsvolles Unternehmertum nach dem Leitbild der ehrbaren Kaufleute zu fördern. Auch das Ziel, gleiche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt zu schaffen, wird positiv bewertet. Allerdings überschätze die EU-Kommission die unternehmerischen Kontrollmöglichkeiten: „Unternehmerische Sorgfaltspflichten können sich nur auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf direkte Zulieferer beschränken“, meint Genders. „Unternehmen können nur für ihre eigenen Aktivitäten in der Lieferkette haften, nicht aber für die ihrer Geschäftspartner oder ihrer Lieferanten.“

Gesetz womöglich kontraproduktiv

„Wir befürchten insbesondere, dass sich Unternehmen aufgrund des Gesetzes aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen könnten, weil sie die auferlegten Administrations- und Dokumentationspflichten nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand bewältigen können.“ Die Wirtschaft sei nicht nur zur Sicherung der Lieferketten auf eine breite Diversifikation angewiesen. Das Ende von Geschäftsbeziehungen in Folge der nicht erfüllbaren Anforderungen des Gesetzes sei letztlich kontraproduktiv für die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Entwicklungs- und Schwellenländern, wie eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) bestätigt.

Mit Hinblick auf die stetig zunehmenden Bürokratielasten hält die IHK-Organisation einen wirtschaftlichen Ausgleichsmechanismus über den „One in, one out“-Grundsatz für dringend erforderlich. Um den Mittelstand zu entlasten, sollten analog zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nur größere Unternehmen erfasst werden. Unternehmerische Verpflichtungen im Zusammenhang mit Umweltstandards sollten multilateral statt unilateral festgelegt werden. Und auch das Ziel gleicher Rahmenbedingungen für alle im EU-Binnenmarkt tätigen Unternehmen verfehle der Kommissionsentwurf. Zahlreiche unklare Formulierungen und unbestimmte Rechtsbegriffe verursachten bei den Unternehmen erhebliche Rechtsunsicherheit und erschwerten eine einheitliche Umsetzung in das nationale Recht der Mitgliedstaaten.

IHK-Webinar

Die IHK Würzburg-Schweinfurt bietet am Montag, dem 18. Juli 2022, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Webinar zum Thema „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ für kleine und mittelgroße Unternehmen. Die Veranstaltung findet ausschließlich online statt und ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich unter: www.wuerzburg.ihk.de/veranstaltungen  

Die ausführliche Stellungnahme finden Interessierte unter: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/europaeische-wirtschaftspolitik/eu-lieferkettengesetz-dihk-sieht-dringenden-nachbesserungsbedarf-72670

Für interessierte Unternehmen bietet die IHK unter www.wuerzburg.ihk.de/csr-hilfe Informationen zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Information:
Mareen Capristo
Tel. 0931 4194-341
E-Mail: mareen.capristo@wuerzburg.ihk.de