8. Unterfränkischer Sachverständigentag: Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen

Fazit des 8. Unterfränkischen Sachverständigentages: Die Sachverständigen-tätigkeit – ein angesehener Beruf mit hohem Anspruch und hoher Verantwor-tung. Im Bild (v.l.): Professor Wolfgang Roeßner, Mathias Plath (IHK Würzburg-Schweinfurt), Sophie Gopp (IHK Würzburg-Schweinfurt), Markus Balkow (stell-vertretender Geschäftsführer Bundesingenieurkammer), Wolfgang Bauer (Handwerkskammer für Unterfranken) und Dr. Sascha Genders (stellvertreten-der Hauptgeschäftsführer IHK Würzburg-Schweinfurt); nicht im Bild: Silke Hein-bücher (IHK Aschaffenburg). Foto: Melanie Krömer/IHK

Am 18. Oktober hat in Würzburg der 8. Unterfränkische Sachverständigentag stattgefunden, eine Kooperations-veranstaltung der beiden IHKs Würzburg-Schweinfurt und Aschaffenburg sowie der Handwerkskammer für Unter-franken. Im Mittelpunkt standen aktuelle Themen aus dem Sachverständigenrecht.

„Das Sachverständigenwesen ist den unterfränkischen Wirtschaftskammern ein besonderes Anliegen. Wir freuen uns, dass wir im Schulterschluss mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für verbrieften Sachverstand in unserer Region sorgen dürfen.“ Mit diesen Worten begrüßte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt, Dr. Sascha Genders, die Teilnehmer des 8. Unterfränkischen Sachverständigentages, in dessen Mittelpunkt die Themen „Aktuelles aus der Gesetzgebung zum Sachverständigenrecht“  sowie die „15 Gebote für Sachverständige“ standen.

Sachverständigenvergütung noch zeitgemäß?

Wie die aktuelle Gesetzgebung  auf das Sachverständigenwesen einwirkt, zeigte Rechtsanwalt Markus Balkow, stellvertretender Geschäftsführer der   Bundesingenieurkammer, in seinem Vortrag.  Mit dem seit Januar 2021 novellierten Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) wurden einerseits die Vergütungssätze erhöht, andererseits die Abrechnungsverfahren beschleunigt. Größter Kritikpunkt bei der Neufassung sei der sogenannte „Justizrabatt“, so Balkow. Dahinter verbirgt sich ein Abzug von der in der Privatwirtschaft marktüblichen Vergütung für Sachverständige. Begründet werde dies damit, so Balkow, „dass der Staat ein solventer Dauerauftraggeber ist“.  Zeitgemäß sei diese Regelung allerdings nicht. Die Bestellungszahlen der Sachverständigen bei den Kammern stagnierten und seien teilweise sogar rückläufig, weshalb die bereits im Jahr 2018 ermittelte marktübliche Vergütung auch einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung darstelle.

Eine weitere Neuerung hingegen entlaste die Sachverständigen: Künftig soll die elektronische Kommunikation mit den Gerichten so gut funktionieren, dass Dokumente nicht mehr persönlich überreicht werden müssen. Insbesondere der digitale Austausch mit den Gerichten und Behörden müsse laut Balkow noch verbessert werden. Die Erfahrungen aus der Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs sollten Anlass genug sein, um von staatlicher Seite das Verfahren schneller voranzutreiben.

Die Sachverständigentätigkeit – ein angesehener Beruf?

In seinem Vortrag stellte Professor Wolfgang Roeßner die Frage, ob sich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige jederzeit und in jedem Fall der öffentlichen Wertschätzung sicher sein könnten – und was sie selbst dazu beitragen können. Ausgehend von dem in der Gewerbeordnung beschriebenen Leitbild der Sachverständigen stellte er 15 Gebote für Sachverständige auf. Die Gebote sollten als Leitlinien dafür dienen, wie ein flächendeckend positives Bild von Sachverständigen in der Öffentlichkeit entstehen könne. Die Gebote umfassten Aspekte wie die Pflege des guten Rufes, den Umgang mit Auftraggebern, die stetige und intensive Fortbildung, den angemessenen Auftritt sowie das Erkennen und Akzeptieren der eigenen Grenzen.

Information:
Sophie Gopp
Tel. 0931 4194-316
E-Mail: sophie.gopp@wuerzburg.ihk.de