Wirtschaft sieht Lieferkettengesetz ambivalent

Ja zur menschenrechtlichen Verantwortung, Nein zur Bürokratie. Die Regierungskoalition hat heute eine Einigung über ein Lieferketten- bzw. Sorgfaltspflichtengesetz erzielt.

 

Damit sollen nach dem Willen der Bundesregierung Unternehmen angehalten werden, ihre Lieferketten zu überblicken. Die Folge: Sie könnten für Verstöße gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten zur Verantwortung gezogen werden. Die IHK beurteilt das Gesetzesvorhaben ambivalent.  

„Für ehrbare Kaufleute ist es selbstverständlich, menschenrechtliche Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. In Summe befürchten die Unternehmen jedoch, dass ein solches Gesetz insgesamt mehr schadet als es nützt“, erklärt Dr. Sascha Genders, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt. Kritisch sieht die Wirtschaft insbesondere den Mehraufwand durch die erneute Bürokratiebelastung, wie auch Erschwernisse bei internationalen Lieferketten für mainfränkische Unternehmen. Die regionale Wirtschaft setze sich eindeutig für die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung ein, erst Ende 2020 habe die Vollversammlung hierzu ein „IHK-Positionspapier 10 Punkte für zukunftsfähiges Wirtschaften“ verabschiedet. „Die regionalen Unternehmen teilen die Ziele, die hinter einem Lieferkettengesetz stehen“, so Genders.    

Herausforderungen im globalen Wettbewerb  

Unternehmerische Verantwortung und Corporate Social Responsibility (CSR) würden laut Genders immer wichtiger für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. „Immer mehr Firmen stellen fest, dass in nachhaltigen Konzepten Geschäftschancen liegen. Einige davon unterstützen auch eine gesetzliche Regelung. Die Übernahme von bußgeldbewehrter Verantwortung für das Handeln von Lieferanten geht aber nach Aussage vieler international operierender Unternehmen weit darüber hinaus.“ Unternehmen hätten laut Einschätzung der IHK häufig nur begrenzten Einfluss auf das Verhalten ihrer Zulieferer. Insoweit könnte das Gesetz dazu führen, dass diese Unternehmen ihr Engagement im Ausland überdenken.  

Kein nationaler Alleingang  

Die IHK warnt insbesondere davor, dass eine ausschließlich nationale Lösung zur Benachteiligung der betroffenen Betriebe im internationalen Wettbewerb führen könnte. „In Zeiten des europäischen Binnenmarktes und global agierender Unternehmen ist eine nationale Lösung ein enormer Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Das gilt vor allem für Branchen, die noch deutlich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben“, erklärt Genders. Insoweit sei aus Sicht der Wirtschaftskammer auf eine globale, zumindest aber zuerst auf eine europäische Lösung zu setzen, bevor es zu nationalen Alleingängen kommt.  

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