IHK: „Licht am Ende des Tunnels“

Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt die heute von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten Öffnungsperspektiven ab dem 7. März.

„Zwar verlängert sich der Lockdown damit noch einmal um drei Wochen, aber wir sehen endlich Licht am Ende des Tunnels“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn. Die Hoffnung sei nun groß, dass man mit der Lockdown-Verlängerung bis März die Pandemie so stark zurückdränge, dass man eine nachhaltige Öffnung erreichen und in den lang ersehnten Normalisierungsprozess auch in der Wirtschaft gehen könne.

„Die bisherigen Lockdowns haben der Wirtschaft, den Betrieben und Selbstständigen sehr viel abverlangt. In den besonders betroffenen Branchen herrscht Verzweiflung bis zur blanken Existenzangst. Deswegen muss die Politik im Bund und im Freistaat die Zeit bis Anfang März nutzen, eine möglichst konkrete Öffnungsperspektive für alle Branchen zu erstellen“, so Jahn weiter. Dazu zählt aus Sicht der Wirtschaft aber zwingend ein Impf- und Testungskonzept, das Voraussetzung für eine Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen ist.

Die schrittweise Wiederaufnahme der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der  Fahrschulen ab 22. Februar und die Öffnung für Friseure ab 1. März  seien zu begrüßen, für die sich die IHK-Organisation im Vorfeld stark gemacht hatte. Jahn fordert, dass weitere Bereiche und Branchen so schnell, wie es die Pandemie-Lage erlaubt, dazukommen sollten. Besonders wichtig seien die Perspektiven für die stark von den Schließungen betroffenen Unternehmen im stationären Einzelhandel, im Gast­gewerbe und Tourismus, im Freizeit- und Fitnessbereich sowie in der Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativwirtschaft.

Der Bund steht nach IHK-Ansicht ebenfalls in der Pflicht, die Überbrückungshilfen für die Unternehmen deutlich zu beschleunigen. „Das Bundeswirtschaftsministerium als Organisator der Überbrückungshilfen und Auftraggeber der IT-Plattform benötigt für die Umsetzung seit Beginn der Überbrückungshilfen im Sommer 2020 viel zu lange. Erst seit gestern ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte möglich, die Basis für Abschlagzahlungen von bis zu 400.000 Euro sein kann. Noch später, frühestens im März, erhalten die Bewilligungsstellen der Länder - in Bayern ist das die IHK München - vom Bund eine funktionierende Software zur regulären Antragsprüfung. „Umso wichtiger sind die unverzüglichen Abschlagszahlungen über die Bundeskasse, denn Liquidität für die Betriebe ist jetzt das Wichtigste“, erklärt Jahn.