Grundsteuerreform beschlossen: Bayern soll Öffnungsklausel nutzen

Mainfranken – Die IHK begrüßt die fristgerechte Umsetzung der Grundsteuerreform, die der Bundesrat heute auf den Weg gebracht hat.

Durch die heutige Zustimmung zum Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts hat der Freistaat Bayern zeitgleich die Chance, durch die Länderöffnungsklausel ein bürokratieärmeres Modell umzusetzen, nach dem die Grundsteuer wertunabhängig berechnet werden soll.  

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundesgesetzgeber im April 2018 aufgetragen, bis Ende 2019 eine Neuregelung für die Bemessung der Grundsteuer zu schaffen. Das Reformpaket besteht aus einer Grundgesetzänderung mit Länderöffnungsklausel, einer Neuregelung des Bewertungsrechts und der Einführung einer Grundsteuer C zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung. „Dass Bayern diesen Weg beschreiten will, ist zu begrüßen“, erklärt Professor Dr. Ralf Jahn, Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt. Der Freistaat hatte sich von Anfang an dafür stark gemacht, über eine Öffnungsklausel im neuen Gesetz ein eigenes und einfacheres sowie lediglich flächenorientiertes Konzept zu verfolgen. „Die mainfränkischen Unternehmen haben dennoch einen wachsamen Blick auf die Pläne des Freistaats“, so Jahn, „sie brauchen eine möglichst unkomplizierte, pragmatische Lösung, die vor allem aufkommensneutral und bürokratiearm ausgestaltet wird.“  

Nach dem neu beschlossenen, ab 1.1.2025 geltenden Reformpaket, soll künftig alle sieben Jahre der Marktwert eines Grundstücks nach dem Sachwertverfahren bestimmt werden. Die hierzu notwendigen Bodenrichtwerte liegen jedoch nicht flächendeckend vor. Die Wertermittlung übernehmen regional sehr unterschiedlich besetzte Gutachterausschüsse in komplexen Verfahren. „Das ist ein schwieriges Unterfangen für die Verwaltung und ein teures für die Wirtschaft obendrein. Nach Schätzungen des DIHK müssten die Unternehmen in Deutschland 100 Millionen Euro jährlich allein in die Wertermittlung ihrer Grundstücke und Gebäude investieren. Die Unternehmen sehen nicht zuletzt die Neubewertung von 36 Millionen wirtschaftlichen Einheiten kritisch“, bilanziert Jahn. Man sehe zwar durchaus die Probleme des Gesetzgebers, dem das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat, zukünftig vergleichbare Grundstücke nicht ungleich zu behandeln. Man habe jedoch Zweifel, ob dieses Ziel auf dem von Scholz eingeschlagenen Weg mit beherrschbarem Aufwand erreicht werden könne. „Deshalb setzen wir auf den Freistaat Bayern“, so Jahn abschließend.