Entwaldungsverordnung: Europäische Kommission schlägt Verschiebung vor

Vorbereitungen benötigen mehr Zeit.

Eigentlich hätte die Umsetzung der Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten Ende 2024 beginnen sollen. Die Europäische Kommission hat nun eine Verschiebung der Entwaldungsverordnung um ein Jahr vorgeschlagen. Sofern das Europäische Parlament und der Rat der Änderung zustimmen, wäre Start der Regelungen dann der 30.12.2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Die DIHK hat sich zur Verschiebung hier geäußert.

Die Kommission hat zeitgleich mit dem Vorschlag zur Verschiebung ein Leitliniendokument sowie eine dritte Ausgabe der FAQ veröffentlicht. Außerdem wurde ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um weltweit abholzungsfreie Lieferketten zu fördern. Im Anhang hierzu werden die Grundsätze der Benchmarking-Methodik für das Länder-Ranking nach Entwaldungsrisiko skizziert. Das Benchmarking selbst wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Informationen zum IT-Tool (Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen) sind hier zu finden.

Auf dieser Seite sollen Missverständnisse zur EUDR aufgeklärt werden: Mythbuster

Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament und der Rat müssen der Änderung voraussichtlich im Schnellverfahren zustimmen, denn bis Dezember, dem bislang geplanten Start für die Verordnung, bleibt wenig Zeit. Im Parlament könnte direkt das Plenum abstimmen, statt zuerst der zuständige Ausschuss. Und Rat und Parlament können die Trilogverhandlungen auslassen, wenn beide den Kommissionsvorschlag ohne Änderungen mittragen.

Update: Der Rat hat am 16.10.2024 seinen Standpunkt zur geplanten Änderung der EU-Entwaldungsverordnung festgelegt und sich darauf geeinigt, den Geltungsbeginn um 12 Monate zu verschieben. Er wird dem Europäischen Parlament nun seinen Standpunkt mitteilen, sodass auch das Parlament über seinen Standpunkt beschließt. Ziel ist die förmliche Annahme der geänderten Verordnung durch beide Gesetzgeber, gefolgt von ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, damit sie bis Ende des Jahres in Kraft treten kann. 

Quelle: DIHK, IHK-Welt, Pressemitteilung Rat der Europäischen Union