Bei gleichlautendem Firmenbeginn mit zwei Buchstaben und jeweils nachfolgenden Begriffen, die phonetisch und inhaltlich nah beieinander liegen (hier: Invest und Investment) kommt auch dem Rechtsformzusatz keine ausreichende Unterscheidungskraft zu. Dies gilt gerade auch bei den Zusätzen GmbH und UG (Leitsatz des Gerichts)
KG, Beschluss vom 22.5.2024 – 22 W 14/24