Wichtige Informationen für Verpflichtete nach dem GwG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29.07.2024 ein aktualisiertes Rundschreiben zu sog. Hochrisikostaaten veröffentlicht, also zu den Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen.
Das Rundschreiben richtet sich an alle unter der Aufsicht der BaFin stehenden Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) in der Bundesrepublik Deutschland.
Es werden die Inhalte der EU- und FATF-Länderlisten wegen Defiziten in der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Proliferation (d.h. unkontrollierte Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen) dargestellt. Außerdem erläutert die BaFin die gesetzlichen Rechtsfolgen und Maßnahmen der BaFin in Bezug auf unter I. gelistete Länder mit erhöhtem Risiko.
Das Schreiben enthält insbesondere Ausführungen zu Nordkorea und Iran, zudem auch zu Afghanistan und Myanmar.
Sie finden das BaFin-Rundschreiben 08/2024 (GW) zu Hochrisikostaaten vom 29.07.2024 hier.
Quelle: DIHK