Gesetzesentwurf gegen die Cookie-Banner-Flut

Referentenentwurf zur Zusammenfassung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG, des TMG und weiterer Gesetze

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zur Zusammenfassung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG, des TMG und weiterer Gesetze vor. Die Bundesregierung unternimmt damit einen Versuch, die mittlerweile durch einige höchstrichterliche Urteile verworrene Rechtslage unter anderem in Bezug auf das Thema Cookies zu entflechten. Der Entwurf befindet sich momentan in der Ressortabstimmung.

In der Gesetzesbegründung wird klar das Ziel formuliert, das bisherige Nebeneinander der unterschiedlichen Regelungen und die damit einhergehenden „Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und elektronische Kommunikationsdienste nutzen, bei Anbietern von diesen Diensten und bei den Aufsichtsbehörden“ zu beseitigen. Das neue Gesetz soll „für Rechtsklarheit sorgen“ und dazu dienen, „die Verwirklichung eines wirksamen und handhabungsfreundlichen Datenschutzes und Schutzes der Privatsphäre zu erleichtern“. Der Entwurf sieht aber auch neue Vorschriften vor, unter anderem für die Standortermittlung via Smartphone. Anbieter von Onlinediensten, die Standortdaten ihrer Nutzer verarbeiten, soll dies nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt sein. Die Geodaten müssen zudem anonymisiert werden. Das Geschäft mit standortbasierter Werbung könnte dadurch allerdings erschwert werden. Um die immer weiter zunehmenden „Cookie-Hinweise“ auf Homepages einzudämmen, sieht der Gesetzesentwurf die Möglichkeit vor, die Einwilligung künftig auch erklärt werden können, „in dem der Nutzer eine dafür vorgesehene Einstellung seines Browsers oder eine andere Anwendung auswählt“.

Ob der Entwurf sein Ziel, Rechtsklarheit zu schaffen, wirklich erreichen kann, erscheint allerdings fraglich. Der vordringliche Reformbedarf besteht auf EU-Ebene und war eigentlich als Teil der e-Privacy-Ordnung (ePVO) vorgesehen. Nachdem deren Entwurf aber Ende 2019 endgültig gescheitert war, ist das weitere Vorgehen auf EU-Ebene derzeit noch offen.

Betroffene und interessierte Unternehmen können ihre Anmerkungen zum Gesetzesentwurf bis zum 21. August 2020 über das IHK-Beteiligungsportal abgeben: https://www.wuerzburg.ihk.de/ihk-beteiligungsportal.html