Seit dem 19. September 2023 steht eine weitere Möglichkeit der Zollanmeldung, die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) zur Verfügung.
Mit dieser internetbasierten Fachanwendung können Post- und Kuriersendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro sowie private Geschenksendungen aus Drittstaaten mit einem Sachwert bis 45 Euro angemeldet werden. Die IPK wird für private Sendungsempfänger sowie für Unternehmen zur Verfügung gestellt, welche nicht ATLAS-Teilnehmer sind.
Die IPK wird online über das Zoll-Portal angeboten und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Dazu ist eine Registrierung im Zoll-Portal notwendig, die zunächst mit ELSTER-Zertifikat oder elektronischem Personalausweis erfolgen muss.
Anmeldung erfolgt über das Zoll-Portal.
Hinweis
Mit der Einführung der IPK wird der Art. 143a UZK-DA (Durchführungsverordnung des Unionszollkodex) umgesetzt. Danach können Sendungen von geringem Wert mit einem speziellen Datensatz zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, sofern die Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Für ATLAS-Teilnehmer steht weiterhin der Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
ATLAS IMPOST
Internetbestellungen von Privatpersonen
Post- oder Kuriersendungen an Unternehmen
Quelle: Pressemeldung Zoll.