BMI: Fragebogen zur Evaluierung des BDSG

Am 25. Mai 2018 ist mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten.

Für das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU), durch das auch das neue BDSG eingeführt wurde, ist eine Evaluierung des Gesetzes spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen (Bundestags-Drucksache 18/11325, S. 78). Diese Evaluierung führt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nun durch.

Dazu dient der anhängende Fragebogen, mit dem das BMI insbesondere Hinweise zur Praktikabilität und Normenklarheit von betroffenen Unternehmen erhalten will. Der zweite Teil des Fragebogens dient der Kostenmessung für den Bürokratieaufwand. Alle gewonnenen Erkenntnisse werden in einen Evaluierungsbericht fließen. Falls sich daraus Änderungsbedarf für das BDSG ergibt, soll dieser möglichst zeitnah mit Beginn der neuen Legislaturperiode umgesetzt werden. 

Wir bitten Sie, den Fragebogen ausgefüllt bis zum 15. Januar 2021 direkt an das BMI - evaluation.bdsg@bmi.bund.de - zurückzusenden.