Reisende aus China: Nachweispflicht vor Einreise nach Deutschland

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV), die bundesweit einheitlich die Nachweis-, Test- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten regelt, wurde geändert.

Die bisherige Kategorie der Virusvariantengebiete (Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante bereits auftritt) wurde zum 7. Januar 2023 um eine weitere, neue Kategorie ergänzt: "Virusvariantengebiet, in dem eine besonders besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht".

Verbunden mit einer solchen Gebietseinstufung ist eine Nachweispflicht bei Einreise (mittels Nukleinsäurenachweis (PCR) oder PoC-Antigen-Test). Zum Zwecke des Auffindens möglicher neu auftretender oder wiederauftretender, besonders gefährlicher Varianten werden durch den neu eingeführten § 5a CoronaEinreiseV auf Anforderung der zuständigen Behörden ergänzend stichprobenartige Testungen nach Einreise aus Virusvariantengebieten möglich. Eine Anmeldepflicht vor Einreise besteht nicht.

Seit dem 9. Januar 2023 gilt die Volksrepublik China (ausgenommen: Sonderverwaltungsregion Hongkong) als „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, RKI