Bereits seit 2020 gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für Auszubildende. Für Auszubildende, mit Ausbildungsbeginn 1.1.2023 oder später, müssen mindestens folgende Bruttobeträge vereinbart werden:
- Ausbildungsjahr: 620,- Euro
- Ausbildungsjahr: 731,60 Euro
- Ausbildungsjahr: 837,- Euro
- Ausbildungsjahr: 868,- Euro
WICHTIG: Für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, gilt künftig diese Mindestausbildungsvergütung (siehe Tabelle). Weiterhin gilt jedoch die bisherige Regelung zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung. Demnach darf die Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Betriebe maximal 80 Prozent unter der branchenüblichen Vergütung liegen. IHK-Ausbildungsbetriebe in unserer Region vereinbaren deshalb in den meisten Fällen eine höhere Ausbildungsvergütung.