Brexit: UKCA-Kennzeichnung – Übergangsfrist verlängert

Die allgemeine Frist, ab der Unternehmen das UKCA-Zeichen verwenden müssen, wurde am 14.11.2022 verlängert.

Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist die Produktkennzeichnung, die für Waren verwendet wird, die in Großbritannien (England, Wales und Schottland) in Verkehr gebracht werden. Sie deckt die meisten Waren ab, für die zuvor die CE-Kennzeichnung erforderlich war und findet ebenfalls Anwendung auf Aerosole, die bisher der "umgekehrten Epsilon"- Kennzeichnung unterlagen.

  • Die CE-Kennzeichnung und die umgekehrte Epsilon-Kennzeichnung können auf dem britischen Markt bis 31.12.2024 weiterhin verwendet werden, sofern die EU- und GB-Anforderungen übereinstimmen. Ab 1. Januar 2025 darf nur noch das UKCA-Kennzeichen verwendet werden.
  • Sonderregelung Medizinprodukte: Bis 30. Juni 2024 dürfen CE-gekennzeichnete Medizinprodukte auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden. Ab 1. Juli 2024 ist die UKCA-Kennzeichnung erforderlich.
  • Das UKCA-Kennzeichen kann auf dem Produkt, Aufkleber/Etiketten oder Begleitdokumenten (für den Endverbraucher) angebracht werden. Ab 1. Januar 2028 ist das Label nur noch auf dem Produkt selbst zulässig.
  • Kennzeichnung mit den Kontaktdaten des Importeurs/Importers: Der Importeur bringt die Ware zum ersten Mal in Großbritannien in Verkehr. Als Schnittstelle zu den Behörden spielt er eine besondere Rolle. Mit dieser Importeur-Rolle kann eine Person oder ein Unternehmen mit Sitz in Großbritannien beauftragt werden. Der Name und die Anschrift müssen auf dem Produkt, Aufkleber/Etiketten oder Begleitdokumenten angebracht werden. Ab 1. Januar 2028 müssen die Kontaktdaten des Importeurs ausschließlich auf dem Produkt angegeben sein.
  • Anerkennung von EU-Prüfzertifikaten: Hersteller, die eine CE-Konformitätsbewertung bis Dezember 2024 für ihr Produkt durchführen lassen, können das UKCA-Zeichen auf diesen bereits EU-zertifizierten Produkten anbringen. Sie müssen dafür keine britische Prüfstelle (UK Approved Body) mit der Konformitätsbewertung beauftragen. Erst nach Ablauf des Zertifikats beziehungsweise maximal Ende 2027 ist das erforderlich.
  • Wichtig ist der Abgleich von EU- und UK-Standards und Normen: Die harmonisierten EU-Standards wurden von der britischen Regierung in „UK designated standards“ umgewandelt. Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob diese immer noch übereinstimmen. So wird die EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EU von der „EU-Verordnung über Maschinenprodukte“ abgelöst werden. Einen Leitfaden der IHK Stuttgart dazu finden Sie hier.

Für Nordirland gelten Sonderregeln.

Die AHK Großbritannien stellt auf ihrer Homepage FAQ mit Informationen und Hinweisen für die Praxis zur Verfügung.

Quellen: AHK Großbritannien, IHK Stuttgart