Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz kommt: Ab Januar sind zunächst Großunternehmen betroffen. Das Gesetz gilt zuerst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Informations- & Unterstützungsangebote für Unternehmen zum LkSG:
1. Auf der IHK Website haben wir alle relevanten Informationen gebündelt:
https://www.wuerzburg.ihk.de/lieferkettenmanagement/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz/
Unternehmen finden ausführliche Handlungshilfen (Von Check-Listen zur Lieferantenbewertung bis zu aufgezeichneten Webinaren) der bayerischen IHKs und des Landesamt für Umwelt unter: https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/nachhaltigkeitsmanagement/module.htm?m=1#kette
2. Im IHK Magazin haben wir zuletzt in der Ausgabe 12/2022 im Titelthema ausführlich über das Thema Sorgfaltspflichten informiert: https://wim.wuerzburg.ihk.de/de/profiles/95b963f13909/editions/fc32ef989b537721d072/pages/page/7
Als "Intensivkurs" planen die bayerischen IHKs zwei kostenfreie Zwei-Tages-Workshops mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung in Würzburg und München. Termin für München ist Mitte März, in Würzburg sind der 9./10. Mai 2023 für die Veranstaltung angesetzt. Grundsätzlich berät das Helpdesk Unternehmen kostenfrei und individuell zu Fragen menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten: https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/
Mehrere IHK Akademien (Schwaben, Regensburg, Passau) haben einen Zertifikatslehrgang Nachhaltiges Lieferkettenmanagement im Programm genommen. Anmeldungen sind über die genannten IHKs möglich. Die IHK Nürnberg bietet eine Peer-Learning Group an, die weiterhin Interessenten aufnimmt.
Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der Durchsetzung und Überwachung des LKSG betraut. Die Behörde hat auf ihrer Webseite einen ausführlichen Fragebogen für Unternehmen sowie Informationen zur Umsetzung veröffentlicht (insbesondere zur Berichtspflicht, zur Risikoanalyse, zu fragen von Angemessenheit und Wirksamkeit sowie zum Beschwerdeverfahren in Unternehmen). Betroffenen Unternehmen und ihren Zulieferen wird dringend geraten, diese Infomationen zur Kenntnis zu nehmen.