Sicherung der Energieversorgung

Ab 1. September 2022 dürfen öffentliche Gebäude lediglich bis 19°C geheizt werden.

Wir möchten Sie hiermit informieren, dass ab dem 1. September 2022 durch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristige Maßnahmen (§6 EnSikuMaV) öffentliche Gebäude nur noch bis 19°C geheizt werden dürfen. Das betrifft auch das IHK Bildungszentrum. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr Weiterbildungsteam