Zum 01.10.2022 steigt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn auf 12 €je Zeitstunde. Gleichzeitig wird auch die derzeit fixe Entgeltgrenze für Mini- und Midijobs angepasst und in eine Formel umgewandelt.
Durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" richtet sich ab dem 1. Oktober 2022 die Minijobgrenze von derzeit fix 450 € nach einer 10-stündigen Wochenarbeitszeit zu Mindestlohnbedingungen. Durch die Umwandlung wird ein ungewolltes Überschreiten der Minijobgrenze bei einer Steigerung des Mindestlohns verhindert.
Die Formel lautet wie folgt:
Mindestlohn x 130 : 3 = Geringfügigkeitsgrenze
Wer durch die Änderung aus dem sozialversicherungspflichtigen Bereich in den Minijob "rutscht" (zwischen 451 € und 520 €), für den greifen zunächst Regelungen des Bestandsschutzes.
Auch der Übergangsbereich wird angepasst und die Höchstgrenze auf 1600 € angehoben.